Digital unsterblich

Auch digital hinterlassen wir ein Erbe. Dazu gehören Online-Konten, digitale Daten, Abonnements und Guthaben, die nach dem Tod bestehen bleiben. ¹⁾
Im Interview mit zwei Experten
Die Trauer über den Tod geliebter Menschen verlagert sich zunehmend vom Friedhof ins Internet. Wir haben beim Soziologen Dr. Matthias Meitzler nachgefragt, was daran gut und hilfreich sein kann. Im Internet findet sich auch jede Menge digitaler Nachlass. Guido Steinke, Rechtsanwalt bei der Verbraucher Initiative e.V., klärt über den Umgang damit auf.
Online erinnern
Dr. Matthias Meitzler forscht seit fast 20 Jahren zum Thema Sterblichkeit. Dafür führt er auch Interviews mit Trauernden. Oft hört er inzwischen: „Ich brauche keinen festen Ort, meine Trauer findet dort statt, wo ich gerade bin.“ Viele individuelle Möglichkeiten des Trauerns gibt es im Internet.
Die digitale Trauerkultur begann in den 90er-Jahren mit virtuellen Friedhöfen, auf denen man per Mausklick eine Kerze anzünden konnte. Webseiten zum Gedenken an Verstorbene und Erinnerungsseiten mit Bildern, Videos, Tagebuchaufzeichnungen folgten. Sie ermöglichten auch einem verstreut lebenden Familien- und Freundeskreis oder Arbeitskollegen ein gemeinsames Erinnern. „Seiten im Internet oder Social-Media-Profile kann man flexibel umgestalten, je nach den aktuellen Trauerbedürfnissen“, nennt der Soziologe einen weiteren Vorteil.
Viele Bestattungsunternehmen bieten heute entweder selbst Gedenkseiten an oder informieren über Möglichkeiten, online Verstorbene zu würdigen. Analoge und digitale Angebote gehen auch Hand in Hand: über QR-Codes an Grabsteinen, die das Gedenken ins Digitale erweitern. „Es geht darum, die für einen selbst stimmige Kombination aus beidem zu finden“, sagt Matthias Meitzler. Künstliche Intelligenz (KI) revolutioniert auch das digitale Erinnern. Mithilfe einer KI kann der Bild- und Video-Nachlass eines Verstorbenen zu einer handhabbaren Form aufbereitet werden, können Lebensrückblicke und Podcasts über das Leben des Menschen entstehen. Diese Entwicklung steht noch ganz am Anfang: einen Avatar des Verstorbenen durch KI zu erstellen, der ansatzweise realistisch ist. Eine rechtliche und ethische Grauzone, befindet Matthias Meitzler und wünscht sich eine breitere gesellschaftliche Debatte und in der Folge verbindliche Standards.
Viele Menschen haben dem Forscher berichtet, dass ihnen jemand fehlt, um über ihre Trauer zu sprechen. „Wir leben in einer modernen Leistungsgesellschaft, in der man möglichst schnell wieder fit sein und die Trauer zum Abschluss bringen soll.“ Doch Trauer verläuft nicht linear, sie ist individuell, dynamisch mit vielen Wendungen und auch schmerzhaften Rückschritten. „Es geht darum, es langfristig zu schaffen, den Verlust in sein Leben zu integrieren.“
Durch das Internet ergeben sich neue Möglichkeiten der Kommunikation: seinen eigenen Trauerprozess mit anderen zu teilen oder über Trauerforen mit anderen über sein eigenes soziales Umfeld hinaus in Kontakt zu kommen, die ein vergleichbares Schicksal erlitten haben, etwa den Verlust eines Kindes. So entstehe das Gefühl, mit seiner Trauer nicht alleine zu sein. „Da kann das Internet vieles überbrücken, indem es Menschen zusammenführt“, sagt Matthias Meitzler. Speziell für Jugendliche kann eine virtuelle Trauerbegleitung zum Beispiel durch die Caritas oder Beratungsangebote wie „Leuchtturm4you“ hilfreich sein.
Können Menschen bei der Trauerarbeit nicht unterstützen, kann es vielleicht ein KI-Chatbot. „Er ist ständig erreichbar, antwortet sofort, meist verstärkend und rücksichtsvoll. Denn er ist so konfiguriert, dass viele Menschen eine emotionale Bindung zu ihm aufbauen können. Er liefert Denkanstöße und kann zur Selbstreflexion animieren“, sagt der Soziologe. „Der Chatbot kann auch praktische Tipps geben oder professionelle Hilfe in Form von Adressen vermitteln.“
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz bietet unter dem Stichwort „Digitaler Nachlass“ weiterführende Informationen.
Was tun mit dem Nachlass im Internet?
Guido Steinke berät bei der Verbraucher Initiative e. V. Ratsuchende zum Thema digitales Erbe. Denn, was uns verstorbene Angehörige im Internet hinterlassen, erben wir genauso wie Gegenstände oder Vermögenswerte. Was viele nicht wissen: „Als Erbe wird man Rechtsnachfolger“, sagt der Anwalt für Verbraucherschutz. Wenn jemand stirbt, werden seine Verträge nicht automatisch beendet. „Ein Vertrag läuft dann weiter auf den Namen der Erben, und sie zahlen etwa laufende Abos bei einem Streamingdienst weiter“, so der Experte. „Es gibt manchmal Regelungen, sodass Erben schneller aus einem Vertrag rauskommen, etwa für einen Telefonanschluss.“
E-Mail-Accounts, Online-Konten bei Versandhändlern, Zugänge zu Online-Banking oder Bezahldienstleistern, Accounts bei Clouddiensten, Social-Media-Konten bei Instagram, Whatsapp und Co, persönliche Blogs, Accounts bei Secondhandbörsen – all das gehört zum digitalen Nachlass. Haben Angehörige keine Informationen darüber, was ein Verstorbener genutzt hat, kommt einiges auf sie zu: „Man muss herausfinden, wo derjenige überall Konten hatte, und sich gegebenenfalls mit einem Erbschein legitimieren, um Zugang und Informationen zu Verträgen zu erhalten“, sagt Guido Steinke. Der Verbraucheranwalt rät, zu Lebzeiten vorzusorgen und eine Liste über seine Online-Konten mit allen relevanten Informationen anzulegen. Zu dieser „digitalen Vorsorgemappe“ kann man Menschen seines Vertrauens Zugriff gewähren.
Für eine Vollmacht braucht es keinen Notartermin, sie kann schriftlich, aber auch mündlich erteilt werden. Als Bevollmächtigung gilt sogar, wenn man jemandem seine Zugangsdaten überlässt – ohne Worte oder zum Beispiel mit einer kurzen Bitte, bei Abwesenheit in seinen Mailer zu schauen.
Auch zu einem Passwortmanager (bei iOS, dem Betriebssystem von Apple, ist er zum Beispiel schon integriert) mit Masterpasswort kann man einem Bevollmächtigten Zugang gewähren. Wichtig ist, die Zwei-Faktor-Authentifizierung, mit der manche Konten gesichert sind, mitzudenken. Dafür ist es hilfreich, bei dieser Art der Authentifizierung mehrere Optionen anzugeben. Der Bevollmächtigte sollte Zugriff auf SMS beziehungsweise Mail-Account haben. Bei manchen Accounts kann man auch eine Notfallnummer – die der Vertrauensperson – angeben.
Tipp: Im Digital-Kompass, an dem der Bundesverband „Die Verbraucher Initiative e.V.“ mitwirkte, finden Sie Antworten zur Frage: Was passiert mit meinen Daten nach dem Tod?



