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Informationen zum Thema Pfand

Informationen für den Endverbraucher zum Rücknahme- und Sammelsystem für pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen und zur Verwertung der zurückgenommenen Verpackungen gem. Pfandgesetz.

Für bestimmte Produkte in Einwegverpackungen besteht eine Pfandpflicht. Wann eine Pfandgebühr erhoben werden muss, hängt vom Inhalt der Einwegverpackung ab. Zu den pfandpflichtigen Inhalten gehören insbesondere Wasser-Getränke, also Mineralwasser mit und ohne Kohlensäure unabhängig von Zusätzen (u.a. aromatisiertes Wasser, Wasser mit Koffein oder Wasser mit Sauerstoff), Erfrischungsgetränke mit oder ohne Kohlensäure (z. B. Limonaden, Tee- oder Kaffeegetränke, die dazu bestimmt sind, in kaltem Zustand verzehrt zu werden, Mischungen von Fruchtsaft oder Tees und Mineralwasser (wie Apfelschorle)).

Damit die pfandpflichtigen Verpackungen korrekt zugeordnet werden können, befindet sich auf ihnen das Logo der DPG (Deutsche Pfandsystem GmbH):

Pfandsymbol

Du kannst Deine pfandpflichtigen Einwegflaschen zurückgeben, solange das oben aufgeführte DPG-Pfandzeichen eindeutig erkennbar ist. 

Pfandpflichtige Getränkeverpackungen können überall dort zurückgegeben werden, wo pfandpflichtige Einweg-Getränke verkauft werden. Du kannst die in unseren dm-Märkten und in unserem dm-Onlineshop verkauften pfandpflichtigen Einwegverpackungen daher entweder in unseren dm-Märkten in Deutschland vor Ort abgeben oder überall, wo ebenfalls Einwegdosen verkauft werden wie z. B. in Supermärkten oder an Tankstellen.

Gerne steht Dir unser ServiceCenter für Fragen rund um das Thema Pfand zur Verfügung. 

Es besteht auch die Möglichkeit, dass Produkte, die von unserer Partner-Apotheke dm-med verkauft werden pfandpflichtig sind. Diese Artikel können in unseren dm-Märkten in Deutschland vor Ort abgegeben werden oder überall, wo ebenfalls Einweg Pfandartikel verkauft werden. 
Bei Fragen steht Dir der Kundenservice von dm-med gerne zur Verfügung.