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Wichtige Infos zur Elternzeit

Zwei Erwachsene kuscheln mit Baby auf Sofa

Beide Elternteile können auch gleichzeitig in Elternzeit gehen.

Auszeit für die Kindererziehung: Elternzeit steht allen frisch gebackenen Müttern und Vätern zu. Doch rund um die Umsetzung ranken so manche Mythen und Gerüchte. Wie lange habe ich Elternzeit, kann ich sie mit dem Vater gemeinsam nehmen – und wann sollte ich beim Arbeitgeber Elternzeit beantragen? In unserer Elternzeit-FAQ erfährst Du die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema Elternzeit.

Daten, Fakten & Voraussetzungen für Elternzeit 

Eltern – auch Adoptiv- und Pflegeeltern –, die ihre Kinder selbst betreuen, haben grundsätzlich Anspruch auf Elternzeit. Maximal drei Jahre Zeit lässt der Staat Dir zuhause mit Deinem Kind. Das kann direkt nach der Geburt erfolgen oder später: Der Anspruch besteht grundsätzlich für Kinder bis einschließlich sieben Jahre. Während der Elternzeit erhältst Du vom Arbeitgeber keinen Lohn, kannst jedoch Elterngeld beim Staat beantragen. In der Regel sind das 65 Prozent Deines letzten Nettoeinkommens, maximal jedoch 1.800 Euro im Monat.

Worauf solltest Du achten, wenn Du Elternzeit beantragen möchtest? Hier kommen die Basic-Fakten: 

Wo beantrage ich Elternzeit?

Elternzeit ist ein Anspruch, den Du gegenüber Deinem Arbeitgeber geltend machst. Bei ihm beantragst Du die Auszeit auch, und zwar schriftlich und mit Deiner Unterschrift versehen. Einen offiziellen Antrag gibt es nicht. In der Regel genügt ein Schreiben, in dem Du den geplanten Beginn und die Dauer festhältst. Das Schreiben muss in Textform vorliegen, per E-Mail oder Fax ist die Anmeldung also möglich. 

Wann Elternzeit beantragen?

Die Anmeldung zur Elternzeit für Kinder unter drei Jahren muss dem Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn vorliegen. Möchtest Du für ein Kind über drei Jahre Elternzeit nehmen, gilt eine Frist von mindestens 13 Wochen vor der Auszeit. 

Wie lange dauert die Elternzeit?

Pro Kind hast Du Anspruch auf drei Jahre Elternzeit. Der Zeitraum beginnt frühestens mit der Geburt, bei Müttern nicht vor Ende des Mutterschutzes. Wann Du Elternzeit nimmst, kannst Du selbst bestimmen, sie am Stück nehmen oder nach Deinen Bedürfnissen aufteilen. Allerdings verkürzt sich die Dauer nach dem 3. Geburtstag Deines Kindes auf nur noch 24 Monate

Wie lange Elternzeit als Vater?

Längst ist Elternzeit für Väter Usus. Doch wie lange kann man Elternzeit als Vater beantragen? Die Antwort auf diese Frage zur Elternzeit ist einfach: ebenfalls drei Jahre. Die Dauer gilt unabhängig vom Geschlecht und auch dann, wenn Deine Partnerin oder Dein Partner bereits in Elternzeit ist. 

Muss ich die Dauer festlegen?

Sofern Du Elternzeit vor dem 3. Geburtstag Deines Kindes nehmen möchtest, legst Du die gewünschten Zeiträume für die kommenden zwei Jahre im Voraus fest. Eine nachträgliche Änderung dieses sogenannten Bindungszeitraums ist dann nur noch mit Einverständnis Deines Arbeitgebers möglich.

glückskind-Tipp Vorsicht vor Fristen: Meldest Du für einen Teil des Bindungszeitraums, sprich, bei der Anmeldung der Elternzeit innerhalb der ersten drei Lebensjahre Deines Babys, keine Elternzeit an, verfällt die Möglichkeit, in den nächsten beiden Jahren Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers zu nehmen. 

Zählt Mutterschutz zur Elternzeit?

Bei Müttern wird die Dauer des Mutterschutzes nach der Geburt auf die drei Jahre Elternzeit angerechnet. Beginnst Du die Elternzeit direkt nach Ende des Mutterschutzes, kannst Du insgesamt drei Jahre lang Dein Kind zuhause betreuen. Die Elternzeit endet in diesem Fall am Tag vor dem 3. Geburtstag Deines Nachwuchses. Gut zu wissen: Der Mutterschutz beginnt üblicherweise sechs Wochen vor der Geburt und endet acht Wochen danach. Mehr Infos findest Du in unserem Mutterschutz Ratgeber.

Teilzeitarbeit, Urlaub und Jobgarantie 

Bedeutet Elternzeit eine komplette Auszeit vom Berufsleben oder kann ich während der Elternzeit in Teilzeit oder auch woanders arbeiten? Auch diese Frage zur Elternzeit lässt sich eindeutig beantworten: Du kannst während Deiner Elternzeit bis zu 32 Stunden in der Woche arbeiten. Grundsätzlich muss Dein Arbeitgeber dem zustimmen, sofern: 

  • Du länger als sechs Monate ohne Unterbrechung in dem Betrieb angestellt bist, 

  • dort mehr als 15 Beschäftigte arbeiten, 

  • Du über mindestens zwei Monate mehr als 15 und weniger als 32 Stunden arbeitest

  • keine betrieblichen Gründe gegen die Teilzeitarbeit sprechen. 

  • und Du den Anspruch auf Teilzeit rechtzeitig mitgeteilt hast.

Ist Teilzeit in Deinem Betrieb nicht möglich, kannst Du auch bei einem anderen Unternehmen in Teilzeit arbeiten oder freiberuflich tätig werden. Dafür ist das Einverständnis Deines aktuellen Arbeitgebers einzuholen. Ablehnen kann er das prinzipiell nicht, es sei denn, es stehen dringende betriebliche Gründe entgegen, wenn Du zum Beispiel bei der direkten Konkurrenz anheuerst.

glückskind-Tipp ★ Teilzeitarbeit in der Elternzeit kann sich auf Dein Elterngeld auswirken. Melde den Job auf jeden Fall der Elterngeldstelle, um Nach- und etwaige Strafzahlungen zu vermeiden.

Urlaubsanspruch in der Elternzeit 

Dir steht per Gesetz eine bestimmte Anzahl an Tagen als Erholungsurlaub zu. Während der Elternzeit kann Dein Chef Dir diesen kürzen: für jeden vollen Kalendermonat um ein Zwölftel. Bist Du also ein Jahr in Elternzeit, kann der gesamte Urlaubsanspruch verfallen. Resturlaub dagegen verfällt nicht. Du kannst diese Tage nach Ende der Elternzeit nehmen. 

Bekomme ich meinen Job wieder? 

Du hast generell das Recht, nach Ende der Elternzeit in Deinen Job zurückzukehren. Ist das aus betrieblichen Gründen nicht möglich, steht Dir eine gleichwertige Stelle zu. Gleichwertig bedeutet in diesem Fall insbesondere, dass Arbeitszeit und -ort, die Tätigkeit und das Gehalt Deiner ursprünglichen Tätigkeit entsprechen müssen.

glückskind-Tipp ★ Hat sich Deine Position im Laufe der Betriebszugehörigkeit geändert, etwa durch Weiterbildungen, gilt die vor der Elternzeit letztmalig ausgeübte Arbeit. Zur Sicherheit ist es ratsam, das zu dokumentieren, etwa in dem Du Dir vor Beginn des Mutterschutzes ein Zwischenzeugnis ausstellen lässt.

Gut zu wissen: Während der Elternzeit genießt Du Kündigungsschutz. Die Frist beginnt mit Anmeldung der Elternzeit bei Deinem Arbeitgeber, jedoch nicht früher als acht Wochen vor Beginn der Elternzeit. Endet diese, ist auch der Kündigungsschutz passé. 

Schwanger in Elternzeit – was tun? 

Bekommst Du während Deiner Elternzeit ein weiteres Kind, gelten auch für das Geschwister die üblichen drei Jahre

glückskind-Tipp ★ Du kannst die Elternzeit frühzeitig beenden, da sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt der Mutterschutz greift. Nach dem Ende des Mutterschutzes besteht die Möglichkeit, direkt wieder Elternzeit zu nehmen oder sie zu splitten – genau wie es für das erste Kind geregelt ist. Eine Zustimmung Deines Chefs brauchst Du für die vorzeitige Beendigung der Elternzeit in diesem Fall nicht, es genügt, ihn darüber rechtzeitig zu informieren. 

Dein glückskind-Team  

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