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Elterngeld vom Staat: was Du wissen musst 

Elterngeld: Frau mit Notizblättern und Taschenrechner

Letzten Endes geht es darum, möglichst viel Unterstützung vom Staat zu bekommen. Beim Thema Elterngeld ist die richtige Planung das A und O. © gece33, iStock

Die Freude auf das Baby und die erste gemeinsame Zeit als Familie ist riesengroß und Du kannst es kaum noch erwarten. Doch in die Vorfreude mischen sich für viele junge Eltern auch finanzielle Überlegungen. Schließlich fallen einerseits hohe Kosten für den neuen Erdenbürger an, während andererseits ein volles Gehalt fehlt. 

Zum Glück springt der Staat bei Familien mit geringem und mittlerem Einkommen mit dem Elterngeld zur Entlastung ein. Wie häufig in diesen Fällen wurde damit ein (kleines) bürokratisches Monster geschaffen. Doch keine Sorge. Hier erfährst Du alles, was Du über das Elterngeld in seinen verschiedenen Formen wissen musst. 

Welche Formen von Elterngeld gibt es? 

Als Elterngeld wird die staatliche Förderung für Familien bezeichnet, die nach der Geburt eines Kindes das ausbleibende Gehalt eines oder beider Elternteile ersetzt. Beachte bei der Berechnung von Elterngeld, dass dieses das Gehalt nie komplett ersetzt und es außerdem eine Obergrenze gibt. Zunächst schauen wir uns jedoch die verschiedenen Formen von Elterngeld an: 

Basiselterngeld 

Das Basiselterngeld wird für maximal 14 Monate gezahlt, wenn beide Partner es beantragen und einer der Partner nach der Geburt weniger Einkommen hat als zuvor. Es verteilt sich auf 12 Monate für eine Person und 2 Partnermonate. Alleinerziehende können alle 14 Monate nutzen. Basiselterngeld wird nur für die ersten 14 Lebensmonate des Kindes gezahlt. 

ElterngeldPlus + Partnerschaftsbonus 

ElterngeldPlus kann doppelt so lange bezogen werden, fällt jedoch auch niedriger aus. Zusätzlich kann ein Partnerschaftsbonus ausgezahlt werden, der bis zu vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus umfasst. Dafür müssen Du und Dein Partner oder Deine Partnerin parallel in Teilzeit arbeiten. ElterngeldPlus wird bis zum 32. Lebensmonat (also 2 Jahre und 8 Monate) gezahlt, darf aber nach dem 14. Lebensmonat nicht mehr unterbrochen werden. 

Eltern frühgeborener Kinder können vier zusätzliche Monate Elterngeld beantragen. Je früher das Kind auf die Welt kommt, umso mehr Monate werden angerechnet. Als wäre das nicht schon kompliziert genug, kannst Du Elterngeld und ElterngeldPlus auch miteinander kombinieren, um das Maximum für Deine Familie zu erreichen.

glückskind-Tipp ★ Lies Dir die umfangreiche Broschüre des Familienministeriums zum Elterngeld durch, die Du hier als PDF herunterladen kannst

Wer hat Anspruch auf wie viel Elterngeld? 

Im Jahr 2024 wurde der Anspruch auf das Elterngeld vom Gesetzgeber eingeschränkt. Für Geburten ab dem 1. April 2024 gelten neue Regelungen:   

  • Es wurde eine Einkommensgrenze für den Anspruch auf Elterngeld eingeführt: Diese liegt für Paare und Alleinerziehende bei Geburten ab dem 1. April 2024 bei 200.000 Euro zu versteuerndem Einkommen. Für Geburten ab dem 1. April 2025 ist die Einkommensgrenze bei 175.000 Euro festgesetzt. Als Berechnungsgrundlage gilt das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt des Babys. Wer mehr verdient hat, kann kein Elterngeld beziehen.  

  • Zudem ändert sich die Möglichkeit, das Elterngeld parallel zu beziehen: Ab dem 1. April 2024 ist die gleichzeitige Beziehung des Basiselterngeldes nur noch maximal für einen Monat möglich und das auch nur in den ersten 12 Lebensmonaten des Kindes. Für Eltern von Frühchen, Mehrlingen und Kindern mit Behinderungen gilt diese Regelung nicht. 

Elterngeld: Paar mit Ordner und Taschenrechner

Werdende Eltern sollten sich genau überlegen, wie die ersten zwei Jahre nach der Geburt des Kindes aussehen. So lassen sich staatliche Leistungen maximieren. © Andrey_Popov, Shutterstock

Wie kann ich das Elterngeld berechnen? 

Die Frage, wie viel Elterngeld man bekommt, steht für die meisten werdenden Eltern natürlich im Mittelpunkt. Die Antwort hängt von verschiedenen Faktoren ab. Einige wichtigen Punkte: 

  • Das Basiselterngeld beträgt in Monaten ohne Einkommen in der Regel 65 Prozent Deines letzten Nettogehaltes

  • Die Obergrenze liegt bei einem Nettogehalt von 2.770 Euro. Dies ergibt eine maximale Höhe von 1.800 Euro (65 Prozent) für das Elterngeld. 

  • Bei Einkünften unter 1.240 Euro netto erhöht sich der Prozentsatz stufenweise von 65 auf 67 Prozent. 

  • Hattest Du vor der Geburt kein Einkommen, erhältst Du trotzdem den Mindestbetrag von 300 Euro Basiselterngeld

  • ElterngeldPlus ist auf die Hälfte des Basiselterngeldes gedeckelt, wird dafür aber doppelt so lange ausgezahlt. 

  • Lebt mindestens ein weiteres Kind in Deinem Haushalt, hast Du Anspruch auf einen Geschwisterbonus. 

Ehe Du nun zum Taschenrechner greifst, um die Höhe des Elterngeldes zu ermitteln, gehst Du lieber gleich zum Elterngeldrechner des Familienministeriums. Dieser dient auch als ElterngeldPlus-Rechner und Du kannst weitere Variablen wie den Geschwisterbonus beim Elterngeld eingeben. 

Wer kann Elterngeld beantragen? 

Nicht nur verheiratete und gemeinsam lebende Elternpaare haben Anspruch auf Elterngeld. Der Empfängerkreis umfasst auch: 

  • getrennt Erziehende (sofern beide Elternteile das Kind für mindestens ein Drittel der Zeit betreuen) 

  • Alleinerziehende 

  • Adoptiveltern 

  • ausländische Eltern (je nach Staatsangehörigkeit und Status des Aufenthaltes) 

  • Großeltern und andere Verwandte (wenn die Eltern das Kind nicht betreuen können)

Es gilt natürlich auch in diesen Fällen, dass sie die allgemeinen Voraussetzungen zum Bezug von Elterngeld erfüllen müssen. 

Wie stelle ich den Antrag auf das Elterngeld? 

Der Antrag kann erst nach der Geburt des Kindes gestellt werden und die Antragstellung muss innerhalb der ersten drei Lebensmonate erfolgen. Mittlerweile bieten viele Ämter an, den Antrag zunächst herunterzuladen und ihn später mit allen anderen Unterlagen digital zu übermitteln. Bei einigen musst Du den Antrag jedoch noch persönlich bei der Elterngeldstelle Deiner Stadt einreichen.

Alles, was Du über Behördengänge wissen musst, findest Du hier.

Häufig gestellte Fragen zum Elterngeld

Kann ich Elterngeld beantragen, wenn ich vor der Geburt meines Kindes kein Einkommen hatte?

Ja, Du erhältst in diesem Fall den Mindestbetrag von 300 Euro pro Monat.

Wie berechnet sich das Elterngeld bei Geburt des zweiten Kindes?

Grundsätzlich ist der Bemessungszeitraum des Elterngeldes für jedes Kind gleich. Solltest Du Elterngeld im Bemessungszeitraum der letzten 12 Monate erhalten haben, kann der Bezug von Elterngeld für Dein älteres Kind ausgeklammert und somit ältere Monate zur Bemessung herangezogen werden. In diesem Fall erhältst Du für das zweite Kind das gleiche Elterngeld wie für das erste Kind. Aber Achtung: es können nur die ersten 14. Lebensmonate des ersten Kindes ausgeklammert werden.

Wirst du also erst nach den ersten 14. Lebensmonaten Deines ersten Kindes schwanger, wird das Elterngeld für das ältere Kind angerechnet und Du erhältst für Dein zweites Kind voraussichtlich weniger Elterngeld. Nicht anrechnungsfähig ist der Bezug von Elterngeld für Dein älteres Kind auf den Mindestbetrag von 300 Euro bei dem Bezug von Basiselterngeld oder 150 Euro bei dem Bezug von ElterngeldPlus.

Ist das ältere Geschwisterkind noch keine drei Jahre alt, gibt es zusätzlich den Geschwisterbonus. Das bedeutet, das Elterngeld wird um zehn Prozent erhöht, mindestens aber um 75 Euro pro Monat beim Basiselterngeld und um 37,50 Euro beim ElterngeldPlus.

Bitte beachte, dass es bei dem Bemessungszeitraum darauf ankommt, ob du vor der Geburt selbstständig warst oder nicht.

Was muss ich bei der Krankenversicherung beachten?

Deine Krankenversicherung läuft weiter wie bisher. Es kann jedoch sein, dass sich die Beiträge ändern. Hast Du gar keine weiteren Einkünfte neben dem Elterngeld, brauchst Du keine Beiträge zu zahlen. Arbeitest Du Teilzeit, wird wieder der übliche Beitrag anteilig vom Gehalt abgezogen.

Viel Erfolg beim Beantragen des Elterngeldes wünscht Dir 

Dein glückskind-Team ♥