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Achtung der Menschenrechte

Unser Herz schlägt für den Menschen. Deshalb ist er Ziel all unseres Handelns – egal ob Kunde, Mitarbeiter oder Partner. Menschen machen unser Unternehmen dm aus. Und als dm-Arbeitsgemeinschaft leisten wir für andere Men­schen und möchten so dazu beitragen, die Welt von morgen den menschlichen Bedürf­nissen ent­sprechend weiter­zuentwickeln – nachhaltig, innovativ und sinnhaft.

Eine Collage aus verschiedenen Bildern und Texten, darunter drei Windräder vor einem blauen Himmel, ein grünes Feld, ein lächelndes Kind, das von einem Erwachsenen umarmt wird, und der Schriftzug MENSCHEN RECHTE auf einem grünen Hintergrund, umgeben von bunten Papierfetzen und Ausschnitten aus Zeitschriften und Büchern
Ein Zitat von Christoph Werner, Vorsitzender der Geschäftsleitung, über die Bedeutung der Einhaltung von Menschenrechten in der Wertschöpfungskette und die Auswirkungen von Entscheidungen auf die Bedingungen, unter denen Menschen tätig werden, sowie die Wichtigkeit einer engen und langfristigen Zusammenarbeit mit Partnern als Grundlage für wirksame Maßnahmen für die Menschen vor Ort

Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, LkSG) regelt erstmals verbindlich die Verantwortung deutscher Unternehmen für die Achtung von Menschenrechten in globalen Lieferketten. Die dort verankerten Sorgfaltspflichten basieren auf den fünf Kernelementen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) und beziehen sich auf den eigenen Geschäftsbereich sowie auf das Handeln direkter und indirekter Vertragspartner. Unsere „Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte“ kann über folgenden Link (in Deutsch und Englisch) heruntergeladen werden:

Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, LkSG) regelt erstmals verbindlich die Verantwortung deutscher Unternehmen für die Achtung von Menschenrechten in globalen Lieferketten. 

Die dort verankerten Sorgfaltspflichten basieren auf den fünf Kernelementen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) und beziehen sich auf den eigenen Geschäftsbereich sowie auf das Handeln direkter und indirekter Vertragspartner.

Das folgende Meldesystem kann genutzt werden, wenn Informationen zu Risiken oder Verletzungen von menschenrechts- oder umweltbezogener Pflichten bei dm oder in unserer Lieferkette vorliegen. Darüber hinaus stehen unseren Kolleginnen und Kollegen diesbezüglich ihre bekannten Ansprechpartner zur Verfügung. Im Bereich unserer Lieferkette erkennen wir den Wert von lokalen und betrieblichen Beschwerdesystemen an.

Hier geht's zum Meldesystem

Weiterführende Informationen zum LkSG findest Du auf den Internetseiten der zuständigen Behörde: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Unsere „Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte“ und die dazugehörige Verfahrensordnung kann über folgenden Links heruntergeladen werden: