Achtung der Menschenrechte
Unser Herz schlägt für den Menschen. Deshalb ist er Ziel all unseres Handelns – egal ob Kunde, Mitarbeiter oder Partner. Menschen machen unser Unternehmen dm aus. Und als dm-Arbeitsgemeinschaft leisten wir für andere Menschen und möchten so dazu beitragen, die Welt von morgen den menschlichen Bedürfnissen entsprechend weiterzuentwickeln – nachhaltig, innovativ und sinnhaft.


Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, LkSG) regelt erstmals verbindlich die Verantwortung deutscher Unternehmen für die Achtung von Menschenrechten in globalen Lieferketten. Die dort verankerten Sorgfaltspflichten basieren auf den fünf Kernelementen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) und beziehen sich auf den eigenen Geschäftsbereich sowie auf das Handeln direkter und indirekter Vertragspartner. Unsere „Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte“ kann über folgenden Link (in Deutsch und Englisch) heruntergeladen werden:
Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, LkSG) regelt erstmals verbindlich die Verantwortung deutscher Unternehmen für die Achtung von Menschenrechten in globalen Lieferketten.
Die dort verankerten Sorgfaltspflichten basieren auf den fünf Kernelementen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) und beziehen sich auf den eigenen Geschäftsbereich sowie auf das Handeln direkter und indirekter Vertragspartner.
Das folgende Meldesystem kann genutzt werden, wenn Informationen zu Risiken oder Verletzungen von menschenrechts- oder umweltbezogener Pflichten bei dm oder in unserer Lieferkette vorliegen. Darüber hinaus stehen unseren Kolleginnen und Kollegen diesbezüglich ihre bekannten Ansprechpartner zur Verfügung. Im Bereich unserer Lieferkette erkennen wir den Wert von lokalen und betrieblichen Beschwerdesystemen an.
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Weiterführende Informationen zum LkSG findest Du auf den Internetseiten der zuständigen Behörde: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Unsere „Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte“ und die dazugehörige Verfahrensordnung kann über folgenden Links heruntergeladen werden: