Kinderkrankengeld: Regelungen für Arbeitnehmer mit krankem Kind
Wenn Du selbst krank bist, solltest Du nicht zur Arbeit gehen und zu Hause bleiben, um die Krankheit auszukurieren und keine Kollegen anzustecken. In diesem Fall bekommst Du mit entsprechendem Attest Deinen Lohn weitergezahlt. Musst Du aber zu Hause bleiben, weil Dein Kind krank ist und Pflege oder Betreuung braucht, gibt es bezüglich Kinderkrankengeld für Eltern verschiedene Regelungen zu beachten.

Ist Dein Kind krank, hast Du als Arbeitnehmer Anspruch auf Kinderkrankengeld. © H_Ko, Shutterstock
Wann habe ich Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung meines Kindes?
Als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland kommt das Kinderkrankengeld zum Tragen, wenn Du aufgrund einer Erkrankung Deines Kindes nicht arbeiten gehen kannst. Dann musst Du Dein krankes Kind pflegen, bis es wieder gesund ist, ehe Du wieder zur Arbeit gehen kannst. Der Gesetzgeber garantiert damit berufstätigen Eltern finanzielle Unterstützung im Krankheitsfall ihres Kindes und stellt sicher, dass die kindliche Entwicklung und das Kindeswohl nicht gefährdet sind.
Folgende Voraussetzungen müssen nach § 275 Abs. 3 BGB erfüllt sein, damit Du Kinderkrankengeld beziehen kannst:
- Attest vom Arzt / Kinderarzt: Ein Arzt muss die Krankheit und Pflegebedürftigkeit des Kindes attestieren, und zwar mit dem Muster 21: „Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“ (für gesetzlich Versicherte). Dieses Attest muss dann dem Arbeitgeber vorliegen, damit er dies an die Krankenkasse weiterleiten kann.
- Situation im Haushalt: Du bekommst nur Kinderkrankengeld, wenn sich keine zweite Person im Haushalt (z. B. das zweite Elternteil) um das kranke Kind kümmern kann; entweder weil die Person selbst berufstätig oder ebenfalls erkrankt ist.
- Lebensalter des Kindes: Kinderkrankengeld gibt es nur für Elternteile, deren Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Diese Regelung gilt nicht bei behinderten Kindern.
- Versicherung: Das Kind muss über eine gesetzliche Krankenkasse versichert sein (im Regelfall als Teil einer sogenannten Familienversicherung).
- Beantragung: Du musst unter Umständen einen Antrag Deiner Krankenkasse ausfüllen, um die Auszahlung des Kinderkrankengeldes in die Wege zu leiten.
Hinweis: Wenn das Kind einen “Arbeitsunfall" in der Schule oder im Kindergarten erleidet und pflegebedürftig ist, greift nicht das Kinderkrankengeld für die Betreuung, sondern das sogenannte Kinderpflege-Verletztengeld der Unfallversicherungsträger.
Private Krankenversicherung und Kinderkrankengeld
Wenn beide Elternteile privat versichert sind, haben sie keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld. Ist ein Elternteil privat und eines gesetzlich versichert, kommt es auf den Status der Versicherung des Kindes an: es muss gesetzlich krankenversichert sein. Privat versicherte Eltern haben nach wie vor das Recht nach § 616 BGB, bei Erkrankung des Kindes mit Entgeltfortzahlung zuhause zu bleiben. Meistens gibt es hierfür Regelungen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag, vor allem dazu, wie viele Kinderkrankentage pro Jahr genommen werden können. In seltenen Fällen ist der Arbeitgeber von der Pflicht der Entgeltfortzahlung befreit, dafür muss es aber eine explizite Klausel im Arbeitspapier geben.
Weitere Sonderregelungen für Berufsgruppen
Je nach beruflichem Status gibt es einige Regelungen zu beachten:
- Selbstständige haben erst ab dem 43. Krankentag des Kindes Anspruch auf Kinderkrankengeld. Das deckt sich mit dem gesetzlichen Anspruch bei eigener Erkrankung. Im Regelfall schließen Selbstständige mit Kindern daher eine zusätzliche Versicherung bei ihrer Krankenkasse ab, sodass sie schon ab dem ersten Krankheitstag des Kindes finanzielle Unterstützungen beanspruchen können. Die Höhe der Leistung variiert jedoch stark von Fall zu Fall und muss individuell mit der Krankenkasse geklärt werden.
- Mehrfachbeschäftigte müssen bei Erkrankung ihres Kindes das Kinderkrankengeld für jedes Beschäftigungsverhältnis individuell berechnen. Zusammen dürfen die Entgelte nicht das Höchstregelentgelt (109€ pro Tag) übersteigen.
- Geringfügig Beschäftigte haben keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn sie über ihren Ehepartner mitversichert sind.
- Auszubildende haben bis zu sechs Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bzw. Kinderkrankengeld, wenn das Kind erkrankt ist und gepflegt werden muss.
- Bezieher von Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II haben Anspruch auf das sogenannte Kinder-Kranken-Arbeitslosengeld für die Dauer von maximal 10 Tagen pro Kalenderjahr. Dies können sie beim zuständigen Arbeitsamt per ärztlichem Attest geltend machen.
Teilkinderkrankengeld
Es kommt vor, dass ein Elternteil eine gewisse Zeit auf der Arbeit und den Rest Zuhause für die Kind-Pflege verbringt - zum Beispiel, wenn sich die Elternteile abwechselnd kümmern. Dann greift ein Kinderkrankengeldanspruch für den Zeitraum des Tages, den man der Arbeit fern bleibt.
Hinweis: Sobald Teilkrankengeld bezogen wird, wird ein Kinderkrankentag “verbraucht” - unabhängig davon, wie lange der Arbeitnehmer Zuhause bleibt. Verzichtet man jedoch auf den Anspruch auf Teilkrankengeld, wird dieser Tag entsprechend nicht angerechnet.
Kinderkrankengeld berechnen: Wie hoch ist mein Kinderpflege-Entgelt?
Wie viel Kinderkrankengeld ein Elternteil bekommt, ist gesetzlich in § 45 Abs. 2 SGB V geregelt. Es berechnet sich auf 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Allerdings darf die Höhe der Auszahlung 70 Prozent der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreiten. Stand 2020 beträgt der Tageshöchstsatz 109 Euro.
Die Gleichung für den Kinderkrankengeld-Rechner ist somit:
Nettoarbeitsentgelt x 0,9
höchstens 109 €/Tag
Wie viel Kinderkrankengeld Du von der Krankenkasse bekommst, ist gesetzlich geregelt und einfach zu berechnen. © iStock, AleksandarNakic
Wie lange bekomme ich Kinderkrankengeld?
Jedes berufstätige Elternteil hat pro Kalenderjahr und pro Kind Anspruch auf 10 Arbeitstage Kinderkrankengeld, sofern beide Elternteile berufstätig und gesetzlich krankenversichert sind. Zu zweit ergeben sich pro Kind insgesamt 20 Tage.
Je nach familiärer Situation gibt es ein paar Sonderregelungen:
- Alleinerziehende mit einem Kind haben Anspruch auf insgesamt 25 Arbeitstage, in denen sie Kinderkrankengeld beziehen können.
- Alleinerziehende mit mehreren Kindern haben maximal 50 Arbeitstage pro Jahr Anspruch auf Kinderkrankengeld.
- Kann ein Elternteil aus privaten oder beruflichen Gründen nicht die Pflege des erkrankten Kindes übernehmen, kann es seine verfügbaren Kind-Krank-Tage auf den anderen Elternteil übertragen. Die Arbeitgeber müssen dem zustimmen; außerdem müssen dafür beide Elternteile Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse sein.
- Eltern von schwerst kranken Kindern, die nicht mehr lange zu leben haben, haben zeitlich unbegrenzten Anspruch auf Kinderkrankengeld. Das gilt auch für den Fall, dass das Kind in einer Einrichtung (Krankenhaus oder Hospiz) und nicht Zuhause betreut wird.
Was muss ich tun, um Kinderkrankengeld zu bekommen?
Wenn Dein Kind erkrankt ist und Du daher Zuhause bleiben musst, sind folgende Schritte notwendig:
- Du informierst Deinen Arbeitgeber.
- Du gehst mit Deinem Kind zum Arzt und bekommst ein Attest nach dem Muster 21: „Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“.
- Du legst Deinem Arbeitgeber den Attest vor. Dieser ist zu 5 Arbeitstagen Lohnfortzahlung gesetzlich verpflichtet, sofern eine Klausel im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag dies nicht explizit negiert. Hast Du eine solche Klausel im Vertrag, springt die gesetzliche Krankenkasse mit dem Kinderkrankengeld ein. Das ist heutzutage der Regelfall.
Schließt Dein Arbeitspapier eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber aus, gehst Du den Weg über die Krankenkasse zum Kinderkrankengeld:
- Du füllst den Antrag auf Kinderkrankengeld Deiner gesetzlichen Krankenkasse aus. Diesen gibt der Arzt meist zusammen mit dem Attest an Dich heraus. Hier hinterlegst Du neben Deiner Bankverbindung auch die Information, ob Dein Arbeitgeber weiterhin Lohn zahlt.
- Du schickst Attest und Antrag sowohl Deinem Arbeitgeber als auch Deiner Krankenkasse. Deine Krankenkasse benötigt außerdem eine Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers.
- Deine Krankenkasse berechnet auf Grundlage der Dokumente Deinen Leistungsanspruch und überweist das Kinderkrankengeld auf Dein Konto.
Grundsätzlich ist es eine gute Idee, sich zusätzlich bei seiner zuständigen Krankenkasse über die Vorgehensweise zu informieren:
Was mache ich, wenn ich meine Kind-Krank-Tage verbraucht habe?
Elternteile, deren Kinder für längere Zeit oder mehrmals im Jahr krank werden, verbrauchen ihre Kinderkrankentage relativ schnell. Diese sind aber alles andere als hilflos. Folgende Alternativen bieten sich an:
- Du kannst noch nicht ausgeschöpfte Kinderkrankentage Deines Partners auf Dich übertragen. Gesetzlich ist diese Möglichkeit zwar nicht garantiert, sie bedarf aber lediglich der Zustimmung des Arbeitgebers desjenigen Elternteils, das die zusätzlichen Tage vom Partner bekommt. Beide Elternteile müssen dafür gesetzlich versichert sein, aber nicht zwingend bei derselben Krankenkasse.
- Unbezahltes Fernbleiben: Das Leistungsverweigerungsrecht nach § 275 Abs. 3 BGB sieht vor, dass Elternteile bei Erkrankung ihres Kindes grundsätzlich zuhause bleiben können, wenn sie das möchten. Zwar gibt es keine Bezahlung für die Ausfallzeit, man muss aber auch nicht zwingend zur Arbeit und das Kind allein lassen.
- Urlaub nehmen: Sicherlich als letzte Alternative verbleibt die Ausschöpfung eigener Urlaubstage, um sich um das kranke Kind zu kümmern. Einziger Vorteil hierbei ist, dass während dieser Zeit das normale Gehalt gezahlt wird (statt z. B. 90 Prozent Nettoentgelt als Kinderkrankengeld).
Im Zweifel mit dem Arbeitgeber sprechen!
Wenn Dein Kind krank ist und sich dadurch besondere finanzielle und private Herausforderungen ergeben und Du Unsicherheiten hast, solltest Du das Gespräch mit Deinem Arbeitgeber suchen. Manchmal zeigt sich dieser einsichtig und bietet Strukturen, um die Krankphase Deines Kindes gut zu überstehen. Manche Unternehmen schicken Elternteile einfach auf Vertrauensbasis nach Hause, bis sich das Kind erholt hat - ohne den Weg über offizielle Ausfalltage zu gehen. In jedem Fall kann es selten schaden, offen mit dem Arbeitgeber über die Problematik zu sprechen und eine Lösung zu finden, die beide Seiten zufrieden stellt.
Das Kindeswohl steht an erster Stelle
Wenn das eigene Kind krank ist, ist das für viele Eltern eine besondere Herausforderung. Der Staat unterstützt arbeitende Eltern kranker Kinder mit dem Kinderkrankengeld, aber die Pflege der kleinen Patienten ist ihnen überlassen. Informiere Dich in unseren weiteren Beiträgen zu den Themen Hausapotheke für Baby und Kleinkind sowie Hausmittel für Kinder bei Erkältung, wie Du für Dein Kind gute Strukturen schaffst, damit es bald gesund wird.
Dein glückskind-Team ♥