Schwule Paare mit Kinderwunsch
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Papa, Papa, Kind – nicht selten möchten sich homosexuelle Männer den Traum von einer Regenbogenfamilie erfüllen. Doch der Weg zu eigenem Nachwuchs ist für schwule Paare mit Kinderwunsch steinig. Welche Optionen es gibt und welche Rechte homosexuelle Männer als Eltern in Deutschland haben, erfährst Du in diesem Beitrag.
Regenbogenfamilien in Deutschland
Seit dem 1. Oktober 2017 haben gleichgeschlechtliche Paare das Recht zu heiraten. Das Recht auf Eheschließung war ein Meilenstein für lesbische und schwule Paare mit Kinderwunsch: Denn die Ehe für alle ermöglicht ihnen, gemeinsam ein Kind zu adoptieren. Das war vor dem Jahr 2017 im Rahmen der eingetragenen Lebenspartnerschaft nicht möglich.
Wie viele Kinder in sogenannten Regenbogenfamilien aufwachsen, ist schwer zu beziffern. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geht davon aus, dass mehrere Tausend Mädchen und Jungen in Regenbogenfamilien leben – Tendenz steigend. Als Regenbogenfamilie gelten nicht nur Familien mit zwei Vätern – vielmehr wird hier der ganze Regenbogen abgedeckt. Das Ministerium definiert sie als „Familien, in denen ein Elternteil lesbisch, schwul, bisexuell, transgeschlechtlich beziehungsweise intergeschlechtlich und/oder nichtbinär ist“. Doch welche Möglichkeiten haben schwule Männer mit Kinderwunsch in Deutschland? Um sich den Traum von der Familiengründung zu erfüllen, stehen schwulen Paaren verschiedene Möglichkeiten offen.
Eltern werden als schwules Paar mit Adoption
Schwule, verheiratete Paare haben zwar das Recht, ein Kind zu adoptieren. In der Praxis gibt es aufgrund der zahlreichen Bewerbungen jedoch kaum eine Chance, den Wunsch nach einer Adoption in Deutschland zu realisieren. Auch sehen sich gleichgeschlechtliche Paare als zukünftige Eltern immer noch mit Vorurteilen und Vorbehalten konfrontiert und ziehen im Vergleich zu Hetero-Paaren bei Adoptionen oft den Kürzeren. Für die Adoption gilt:
- Ein Kind kann in Deutschland frühestens ab der 8. Lebenswoche adoptiert werden.
- Ist das Kind nicht volljährig, müssen die leiblichen Eltern der Adoption zustimmen. Wenn diese dazu nicht in der Lage sind, ist das Familiengericht zuständig.
Erfolgversprechender ist für ein schwules, verheiratetes Paar die Adoption im Ausland. Diese ist zwar sehr aufwändig und kostspielig, hat aber meist ein Happy End für Regenbogenpapas. Zuständig für die Vermittlung von Auslands-Adoptionen sind in Deutschland die zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter sowie private zugelassene Vermittlungsstellen. Das Adoptionsverfahren wird im Ausland durchgeführt und muss danach in Deutschland anerkannt werden:
- Hat das Herkunftsland des Kindes das „Haager Adoptionsübereinkommen“ (HAÜ) unterschrieben, wird die Adoption in Deutschland automatisch anerkannt.
- Ist dies nicht der Fall, musst Du die Anerkennung der Auslands-Adoption bei einem Familiengericht in Deutschland beantragen.
In beiden Fällen werden beide Väter als rechtliche Eltern anerkannt.
Aufnahme eines Pflegekindes
Schwule Paare mit Kinderwunsch können ein oder mehrere Pflegekinder aufnehmen. Dafür müssen sie nicht verheiratet sein. Zuständig für die Vermittlung und die Beratung sind die Jugendämter. Die Pflegeeltern schließen mit dem Amt einen sogenannten Pflegevertrag ab. Dieser kann zeitlich begrenzt sein, muss er aber nicht. In letzterem Fall bleibt das Kind zur Dauerpflege bei seiner Pflegefamilie – mindestens bis zur Volljährigkeit. Pflegeeltern können ihr Pflegekind unter den oben genannten Voraussetzungen adoptieren. Auch das Pflegekind muss der Adoption zustimmen. Ist das Kind noch nicht 14 Jahre alt, muss sein gesetzlicher Vertreter zustimmen.
Das Pflegekind wird vom Jugendamt ausgewählt. Wenn Du ein Pflegekind aufnehmen möchtest, solltest Du Dir darüber im Klaren sein, dass Mädchen und Jungen, die in eine Pflegschaft kommen, oft aus zerrütteten Familienverhältnissen stammen. Daher bedarf es oftmals eine Menge an Geduld, Zuneigung und Aufmerksamkeit, bis die Kinder sich in ihrer Pflegefamilie eingelebt haben.
Co-Parenting
Bei der sogenannten Co-Elternschaft sind die Eltern eines Kindes keine Lebenspartner. Die Basis der elterlichen Beziehung ist nicht Liebe, sondern der Kinderwunsch: Bei dieser Form der Elternschaft tun sich zwei oder mehrere Erwachsene zusammen, um gemeinsam ein oder mehrere Kinder großzuziehen. Diese Zweckgemeinschaften finden sich oftmals über den Freundeskreis, aber auch über spezielle Internetportale. Voraussetzung für ein „Match“ sind Sympathie, ähnliche Weltanschauungen und Werte. Ein schwules Paar kann über diesen Weg ein Kind bekommen, von dem einer der beiden Partner der leibliche Vater ist.
In der Regel erfolgt die Zeugung beim Co-Parenting über eine Insemination. Das Sorgerecht hat bei diesem Familienmodell zunächst nur die leibliche Mutter. Ein Co-Vater muss die Vaterschaft nach der Geburt anerkennen (Jugend- oder Standesamt) und eine Sorgeerklärung verfassen. Diese muss beim Jugendamt oder bei einem Notar beglaubigt werden. Nur nach diesen rechtlichen Schritten haben Co-Mutter und Co-Vater das gemeinsame Sorgerecht. Aber Vorsicht! Wenn Ihr Euch als gleichgeschlechtliches Paar für Co-Parenting entscheidet, hat oft nur einer von Euch rechtlich gesehen das Sorgerecht. Bei einer Trennung oder womöglich sogar einem Todesfall kann das zu Problemen mit dem Sorgerecht führen.
Leihmutterschaft
Leihmutterschaft ist in Deutschland gesetzlich verboten. Auch ärztliche Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit Leihmutterschaft stehen, werden strafrechtlich verfolgt. Die einzige Möglichkeit, ein Kind über eine Leihmutter austragen zu lassen, ist der Weg über das Ausland. In vielen Ländern ist Leihmutterschaft legal, sodass Agenturen heterosexuellen, aber auch schwulen Paaren mit Kinderwunsch Leihmütter vermitteln. Man unterscheidet zwischen kommerzieller und altruistischer Leihmutterschaft: Bei der kommerziellen Leihmutterschaft erhält die Mutter Geld für das Austragen des Babys, bei der altruistischen nicht.
Die Anerkennung der Elternschaft bei Leihmutterschaft ist in Deutschland aktuell kompliziert: Nach deutschem Recht ist die Frau, die ein Kind gebärt, die Mutter. Ist sie verheiratet, ist ihr Ehemann der gesetzliche Vater. In diesem Fall kann der homosexuelle Wunschvater das Kind nicht anerkennen. Der Vertrag über eine Leihmutterschaft gilt hierzulande nicht als Grundlage für eine rechtswirksame Elternschaft. Informationen zu der rechtlichen Lage in Deutschland erhältst Du beim Auswärtigen Amt.
Schwule Paare und Familiengründung – Fazit
Für ein aufwachsendes Kind ist die Liebe, die es von der Familie entgegengebracht bekommt, entscheidend. Wie diese liebevolle Familie aussieht, ist dabei ganz egal, darüber sind sich Expertinnen und Experten heute einig. Ein Kind bereichert das Leben ungemein, stellt Eltern aber auch immer wieder vor Herausforderungen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein leibliches, ein adoptiertes oder ein Pflegekind handelt. Wir sind gespannt, welche rechtlichen Entwicklungen es diesbezüglich in Deutschland künftig geben wird und wünschen Dir viel Kraft und alles Gute für Deine Regenbogenfamilie!
Viel Spaß beim Basteln dieser gruseligen Fledermäuse – sie werden garantiert zum Highlight jeder Halloween-Feier.
Dein glückskind-Team ♥