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Frühgeburt und Mutterschutz

Neugeborenes wird von Eltern gehalten

Wenn ein Baby zu früh auf die Welt kommt, stehen Eltern vor großen Herausforderungen. Damit Du Dich in den ersten Wochen nach der Geburt voll auf Dein Baby konzentrieren kannst, hat der Gesetzgeber die entsprechenden rechtlichen und finanziellen Bedingungen geschaffen. Wir haben hier die wichtigsten Informationen zu den Themen Elternzeit und Mutterschutz bei Frühgeburten für Dich zusammengestellt. 

Frühchen und Mutterschutz 

Jede erwerbstätige Frau hat in Deutschland Anspruch auf Mutterschutz, der eine Freistellung von der Arbeit sowie den Anspruch auf Mutterschaftsgeld umfasst. Der Mutterschutz beträgt insgesamt 14 Wochen: In der Regel wird die Schwangere sechs Wochen vor der Geburt freigestellt. Sie darf jedoch, wenn sie möchte, auch weiterarbeiten. Nach der Geburt gilt ein Beschäftigungsverbot für acht Wochen. 

Aber wie ist der Mutterschutz bei Frühchen geregelt? Grundsätzlich verlängert sich der Mutterschutz bei Frühgeburten um zusätzliche vier Wochen, beläuft sich also auf insgesamt 18 Wochen. Da der sechswöchige vorgeburtliche Mutterschutz bei Frühgeburt nicht vollständig in Anspruch genommen werden kann und sozusagen „verloren" geht, werden die fehlenden Tage automatisch an den Zeitraum nach der Entbindung angehängt. 

Frühgeburt: Verlängerung des Mutterschutzes 

Die Verlängerung des Mutterschutzes bei Frühgeburt hat gute Gründe: 

  • Eine werdende Mutter kann sich nur schlecht oder gar nicht auf eine Frühgeburt vorbereiten. Die zusätzlichen Tage des Mutterschutzes nach der Entbindung kann sie daher gut gebrauchen. 

  • Bei einer Frühgeburt bleiben Mutter und Kind meist länger im Krankenhaus. Eine mehrwöchige Betreuung des Frühchens auf einer Frühgeborenenstation ist die Regel. 

  • Mütter von Frühchen sind durch diese Verlängerung den Frauen, die termingerecht entbunden haben, gleichgestellt. 

Auch Mütter von Mehrlingen oder Kindern mit Behinderung haben Anspruch auf den verlängerten Mutterschutz. Weitere Informationen zu den rechtlichen Grundlagen, Deinen Rechten und Pflichten während des Mutterschutzes findest Du in unserem Beitrag „Mutterschutz“. 

glückskind-Tipp ★ Auch reife Neugeborene mit einem Geburtsgewicht von weniger als 2.500 Gramm gelten als medizinische Frühgeburt. Ihre Mütter haben daher ebenfalls Anspruch auf die verlängert Mutterschutzfrist. 

Frühgeburt: Wer zahlt das Mutterschaftsgeld? 

Wie auch bei termingerechten Entbindungen zahlen die Krankenkassen das Mutterschaftsgeld. Es beträgt bis zu 13 Euro pro Kalendertag, also etwa 390 Euro pro Monat (bei durchschnittlich 30 Tagen). Wenn Du in den letzten drei Monaten vor Beginn des Mutterschutzes netto mehr verdient hast als diese 390 Euro, besteht außerdem Anspruch auf einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, den Dein Arbeitgeber zahlen muss. Dieser Zuschuss entspricht der Differenz zwischen Deinem ursprünglichen Nettogehalt und dem Mutterschaftsgeld. 

Bescheinigung bei Frühgeburt: Wo einreichen? 

Als Frühgeburt im Sinne des Mutterschutzgesetzes gelten Entbindungen vor Vollendung der 37. Schwangerschaftswoche. Mit einem Geburtstermin- oder Frühgeburt-Rechner kannst Du die Schwangerschaftswochen schnell überprüfen. 

Damit sich Dein Mutterschutz bei Frühgeburt automatisch verlängert, musst Du bei Deiner Krankenkasse eine entsprechende Bescheinigung vorlegen. 

Bescheinigung über Frühgeburt: Wer stellt das aus? 

Diese Bescheinigung über die Frühgeburt stellen Dir die Ärzte oder die Hebamme in der Klinik aus. Sie muss im Original per Post oder digital bei den Krankenkassen eingereicht werden. Die Krankenkassen informieren dann auch Deinen Arbeitgeber über die Verlängerung des Mutterschutzes. Es kann jedoch nicht schaden, wenn Du Dich auch kurz persönlich bei Deinem Arbeitgeber meldest. 

Wichtig: Selbstständige sind generell vom Mutterschutz ausgenommen. Sie sollten sich rechtzeitig bei ihrer privaten Krankenversicherung erkundigen, ob und in welchem Umfang Mutterschutzleistungen gewährt werden. Falls kein Anspruch auf Mutterschutzgeld besteht, kannst Du bei der Mutterschutzgeldstelle des Bundesversicherungsamts einmalig eine Leistung in Höhe von maximal 210 Euro beantragen. 

glückskind-Tipp ★ Weitere Informationen zu den Formalitäten und finanziellen Leistungen des Gesetzgebers findest Du auf der entsprechenden Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dem Familienportal

Frühgeburt, Elternzeit und Elterngeld 

Normalerweise musst Du die Elternzeit mindestens sieben Wochen vor dem Beginn bei Deinem Arbeitgeber anmelden. Bei einer Frühgeburt sind jedoch Ausnahmen möglich. Einen Anspruch auf Elterngeld haben alle Eltern ab dem tatsächlichen Geburtstermin. Eltern von Frühchen stehen zusätzliche Elterngeldmonate zu. Hier ein kleiner Überblick über die Regelungen für Frühchen-Elterngeld und Frühchen-Elternzeit: 

  • Kommt ein Baby mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt, besteht Anspruch auf einen zusätzlichen Monat Elterngeld

  • Bei einer acht Wochen früheren Geburt gibt es zwei zusätzliche Monate Elterngeld für Frühchen-Eltern. 

  • Kommt Dein Baby zwölf Wochen zu früh, hast Du Anspruch auf drei Monate mehr Elterngeld

  • Bei einer Geburt 16 Wochen vor dem errechneten Termin sind es vier Monate mehr Elterngeld. 

Mutterschutz und Elternzeit sind bei einer Frühgeburt besonders wichtig, da Mütter und Väter in den ersten Wochen und Monaten nach der Geburt vor großen emotionalen Herausforderungen stehen. Die Angst um das Neugeborene, die medizinisch notwendige, aber sehr sterile Betreuung des Kindes auf der Frühgeborenenstation, Stillprobleme und die Unsicherheit stellen die frisch gebackenen Eltern auf eine Belastungsprobe. 

glückskind-Tipp ★ Phasen, in denen Anspruch auf Mutterschaftsgeld und Elterngeld sich überschneid führen nicht zu einer Doppelauszahlung. Da beide Regelungen den gleichen Zweck verfolgen, nämlich finanzielle Absicherung der froschgebackenen Familien, gilt der Elterngeldanspruch für diese Zeit als „verwirkt“.

Für all diese Herausforderungen wünschen wir Dir viel Kraft. 

Dein glückskind-Team ♥