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Kinderwunschklinik: Kosten & Kassenleistung

Zwei Personen sitzen an einem Tisch und betrachten gemeinsam Dokumente, die sie in den Händen halten, auf dem Tisch liegen weitere Papiere, ein Notizbuch, ein Stift und bunte Haftnotizen, die Frau trägt ein kariertes Oberteil, der Mann einen grauen Pullover, im Hintergrund steht eine Stehlampe und ein Sofa ist teilweise sichtbar

Der Wunsch nach einem Baby ist vorhanden, trotz intensiver Bemühungen bleibt eine Schwangerschaft jedoch aus. Ist dies eine normale Situation oder sollte man einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen? Die Antwort auf diese Frage hängt vom Alter der Frau und der Dauer der bisherigen Versuche ab. 

Für Frauen unter 35 Jahren wird empfohlen, es ein Jahr lang auf natürlichem Wege zu versuchen, bevor medizinische Beratung in Anspruch genommen wird. Dies beruht auf der Tatsache, dass etwa 85 Prozent der Paare innerhalb eines Jahres eine Schwangerschaft erreichen, wenn sie Geschlechtsverkehr an den fruchtbaren Tagen (oder jeden zweiten Tag) haben und keine Verhütungsmittel verwenden.

Sollte die Frau in der Partnerschaft älter als 35 Jahre sein, beginnen Mediziner und Medizinerinnen bereits nach sechs Monaten mit Untersuchungen. Der Grund dafür ist, dass die natürliche Wahrscheinlichkeit einer Schwangerschaft ab diesem Alter signifikant abnimmt.

An den Kosten einer Kinderwunschbehandlung beteiligen sich die Krankenkassen sowie Bund und Länder unter gewissen Voraussetzungen. In diesem Artikel erfährst Du mehr über die Kosten und welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten es gibt. 

Was leistet eine Kinderwunschklinik? 

  • In Deutschland gibt es zurzeit etwa 140 Kinderwunschkliniken beziehungsweise Kinderwunschzentren (ob sie sich Klinik oder Zentrum nennen, ist ihre Entscheidung und hat nichts mit dem Leistungsumfang zu tun). Dort beginnt häufig die Ursachensuche , warum eine Schwangerschaft sich bisher nicht eingestellt hat. Der Arzt oder die Ärztin stellt erstmal viele Fragen zur Gesundheit und der Krankengeschichte der Betroffenen. Dieser Prozess ist eine normale Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Bei Privatversicherten kommt es sehr auf den genauen Vertrag an, der abgeschlossen wurde.

  • Je nachdem an welchem Tag im Zyklus eine Frau sich befindet, kann bereits Blut für erste Untersuchungen abgenommen oder ein Ultraschall gemacht werden. Außerdem wird beim ersten Termin das weitere Vorgehen besprochen.

  • Ein nächster Schritt könnte zum Beispiel ein Spermiogramm oder die Bestimmung des AMH-Wertes (steht für Anti-Müller-Hormon) sein. Jedes Kinderwunschzentrum oder -klinik bieten einen Grundstock an Untersuchungen und Behandlungen an. Das sind zum Beispiel Hormonbehandlungen. Die operative Entnahme von Spermien mit einer TESE- (Testikuläre Spermienextraktion) oder MESA-Operation (microchirurgische epididymale Spermienaspiration) wird in der Regel von Andrologen oder Urologen in ambulanten OP-Zentren oder ambulant in der einer Klinik gemacht.  

  • Kinderwunschzentren haben die offizielle Erlaubnis von Landesbehörden künstliche Befruchtung durch intrauterine Insemination (IUI, Spermien werden in die Gebärmutter gespritzt), In-vitro-Fertilisation (IVF, Befruchtung im Reagenzglas durch die Spermien aus eigener Kraft) und intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI, Injektion des Samens in die Eizelle) durchzuführen.  

Natürlich werden noch viele weitere Untersuchungen und Behandlungen angeboten, die teilweise auch selbst bezahlt werden müssen. Ob und welche davon sinnvoll sind, hängt von der persönlichen Situation ab.

Ob eine Kinderwunschbehandlung auch zum Wunschkind führt, hängt von vielen Faktoren ab. Nicht alle davon sind beeinflussbar, aber es gibt grobe Erfolgsquoten zu bestimmten Methoden. Zur Insemination ist die Registerdatenlage im Moment noch nicht gut und es sind keine verlässlichen Aussagen zur Erfolgsrate möglich. Es wurden noch nicht genug Daten systematisch im Register gespeichert, obwohl es die Methode schon viel länger gibt als die künstliche Befruchtung.

Laut Gemeinsamem Bundesausschuss (G-BA) liegen die Erfolgsaussichten einer IVF bei ungefähr 25 bis 30 Prozent, bei einer ICSI etwa bei 25 Prozent. Die persönliche Wahrscheinlichkeit für ein Paar oder eine Frau hängt dann nochmal von den einzelnen Gegebenheiten beider Partner bzw. der Qualität von Spendersamen (diese ist in der Regel sehr gut) ab und man sollte sich immer individuell beraten lassen. 

Die passende Kinderwunschklinik finden 

Welche Kriterien zur Auswahl einer Kinderwunschklinik sind wichtig? Es geht bei der Wahl der geeigneten Klinik nicht nur um medizinisches Fachwissen, sondern auch um andere Aspekte. Im Folgenden nennen wir einige Kriterien, die bei der Auswahl einer Klinik wichtig sein können. Das Deutsche IVF-Register listet beispielsweise alle Kinderwunschkliniken in Deutschland gelistet. Im Bereich „Service“ gibt es unter dem Punkt „Mitgliedszentren“ eine Filtermöglichkeit nach Stadt und Bundesland. So hast Du schnell eine Übersicht, welche Kliniken es in Deiner Nähe gibt. 

Folgende Punkte können bei der Auswahl hilfreich sein:  

  • Entfernung: Eine nahegelegene Kinderwunschklinik spart Zeit und Anfahrtskosten. Dadurch lassen sich auch kurzfristige Termine besser einplanen.

  • Qualifikationen: Die Mediziner und Medizinerinnen listen ihre Qualifikationen, Abschlüsse und Fortbildungen auf der Webseite auf.  

  • Rezensionen: Wie zufrieden sind andere Paare mit der ausgewählten Klinik? Bei diesem Punkt ist wichtig, zu bedenken: Es sind persönliche Meinungen. 

  • Preise: Nicht alle veröffentlichen dazu online Informationen – vielleicht kannst Du am Telefon nachfragen oder zu einem Online-Infoabend gehen. 

Vor allem aber solltest Du Dich in der Kinderwunschklinik wohlfühlen. Manche Kliniken bieten kostenlose Kennenlerngespräche oder Informationsabende an. Das sind gute Gelegenheiten, um sich einen ersten Eindruck zu verschaffen. 

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Kinderwunschklinik – Kosten 

Eine Kinderwunschbehandlung zählt nicht zu den Behandlungen, deren Kosten eine Krankenkasse grundsätzlich übernehmen muss. Das heißt, es gibt höchstwahrscheinlich einen zu leistenden Eigenanteil. Wie hoch dieser ausfällt, hängt nicht nur von der Art der Krankenversicherung der Betroffenen ab (gesetzlich oder privat).

Es gibt auch Unterschiede zwischen den einzelnen Krankenkassen, welchen Anteil der Kosten sie übernehmen. Die Kosten hängen außerdem stark davon ab, welche Untersuchungen und Behandlungen gemacht werden und von der Anzahl der Behandlungsversuche. 

Kosten der Kinderwunschbehandlung: Finanzielle Unterstützung

Die Krankenkasse ist die erste Anlaufstelle für eine Kostenbeteiligung. Auch Bund und Länder beteiligen sich unter bestimmten Voraussetzungen an den Kosten. Wichtig ist aber, dass dabei fast alles im Bereich „Ursachensuche“ abgedeckt wird – vorausgesetzt Du gehst nicht in eine Privatpraxis. Privatpraxen können nicht mit gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen, weil sie keinen Kassensitz haben.

Inwieweit sich eine Krankenkasse an den Behandlungskosten beteiligt, hängt von verschiedenen Rahmenbedingungen ab. Voraussetzung für die Kostenbeteiligung ist, dass eine Kinderwunschbehandlung notwendig ist. Um das für den jeweiligen Einzelfall beurteilen zu können, müssen schon vor der eigentlichen Behandlung ein Anamnesegespräch und auch erste Untersuchungen (die Ursachensuche) gemacht werden.

Die Kosten für das Erstgespräch und die Voruntersuchungen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in jedem Fall für alle Untersuchungsverfahren, die in der gesetzlichen Krankenversicherung erstattungsfähig sind. Ganz neue Tests sind leider für einige Jahre erstmal nicht berücksichtigt, erst wenn sie anerkannt sind. 

Welche Kosten übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen bei einer Kinderwunschbehandlung?

Im besten Fall übernehmen gesetzliche Krankenkassen 50 Prozent der Kosten für eine Kinderwunschbehandlung. Das heißt, es gibt in jedem Fall einen Eigenanteil, der selbst bezahlt werden muss. Außerdem ist auch die Anzahl der bezuschussten Behandlungsversuche begrenzt. Es werden maximal 

  • 8 Inseminationen (IUI) ohne hormonelle Stimulation oder 3 Inseminationen (IUI) mit hormoneller Stimulation und 

  • 3 Versuche der In-Vitro-Fertilisation (IVF) oder  

  • 3 Versuche der intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) 

bezuschusst. Was und in welcher Reihenfolge gemacht wird, hängt von der medizinischen Diagnose ab. Wenn zum Beispiel der Mann ein eingeschränktes Spermiogramm hat, bei dem nur eine ICSI Erfolgsaussichten hat, würde man in den allermeisten Fällen vorher keine Inseminationen machen.

Wichtig außerdem: Die Regelungen sind noch viel umfangreicher als grade beschrieben. Zum Beispiel werden unter bestimmten Voraussetzungen einzelne Versuche nicht gezählt und können „wiederholt“ werden. Am besten sprichst Du das Behandlungsteam in Deiner Kinderwunschklinik dazu an.

Wie hoch der Eigenanteil bei den einzelnen Behandlungsmethoden ist, hängt nicht nur von diesen Regeln ab. Es gibt auch Unterschiede zwischen einzelnen Krankenkassen. Daher kann es sich lohnen, Krankenkassen dahingehend zu vergleichen, welche Kosten bei einer Kinderwunschbehandlung übernommen werden.

Welche Voraussetzungen gelten für Kostenübernahme?

Gesetzliche Kassen übernehmen anteilige Kosten im gesetzlich geregelten Pflichtteil nur unter bestimmten Voraussetzungen. Aber was muss erfüllt sein, damit eine gesetzliche Krankenkasse die Kosten anteilig übernimmt? Hier ist eine Checkliste der Bedingungen:  

  • Familienstand: Das Paar muss verheiratet sein.  

  • Die Kinderwunschbehandlung wird ausschließlich mit eigenen Samen- und Eizellen gemacht (Eizellspende und Leihmutterschaft sind in Deutschland verboten). Eine Samenspende ist in Deutschland zwar erlaubt, aber es gibt dann keine Kostenbeteiligung der Krankenkassen. 

  • Alter: Beide Partner müssen mindestens 25 Jahre alt sein, wobei der Mann jünger als 50 und die Frau jünger als 40 Jahre alt sein muss.  

  • Medizinische Notwendigkeit und Erfolgsperspektiven: Die eingeschränkte Fruchtbarkeit muss ärztlich festgestellt worden sein. Die Aussicht auf Erfolg wird nicht für jeden Einzelfall bestimmt. Sie ist dadurch gegeben, dass Behandlungsmethoden wie IUI, IVF oder ICSI angewendet werden. Denn diese Verfahren sind nachgewiesenermaßen wirksam, um den Kinderwunsch medizinisch zu behandeln (oder in Medizinsprache würde man eher sagen „Die Subfertilität wirksam zu behandeln“). 

  • Beratungspflicht: Vor einer Kinderwunschbehandlung muss sich ein Paar beraten lassen. Diese Voraussetzung wird in der Regel durch das Erstgespräch im Kinderwunschzentrum oder durch die Frauenärztin/-arzt erfüllt. 

Bei einem unverheirateten, gesetzlich versicherten Paar beteiligen sich die Krankenkassen nicht an den Kosten. Allerdings können die Kosten zum Teil von der Steuer abgesetzt werden. Informiere Dich auch hier gut, was geht und was nicht. 

Kinderwunschklinik-Kosten: Krankenkasse bei Privatversicherung

Welche Kosten der Kinderwunschbehandlung eine private Krankenversicherung übernimmt, hängt vom gewählten Tarif der Versicherten ab. Es ist durchaus möglich, dass alle Kosten übernommen werden. Manche Krankenkassen haben allerdings Obergrenzen für die Behandlungskosten der Kinderwunschklinik. Manchmal übernehmen private Krankenversicherungen auch die Kosten für den Partner oder die Partnerin, selbst wenn eine gesetzliche Versicherung besteht. 

Anders als bei den gesetzlichen Krankenkassen muss ein Paar für die Kostenübernahme durch private Krankenkassen nicht zwingend verheiratet sein. Manche Kassen erstatten die Kinderwunschklinik-Kosten auch unverheirateten Paaren, alleinstehenden Frauen oder gleichgeschlechtlichen Paaren.

Altersgrenzen oder die Anzahl der Behandlungszyklen sind nicht pauschal festgelegt, das legt jede Versicherung selbst fest. Am besten fragst Du die Bedingungen und den Umfang der Kostenübernahme bei Deiner Krankenkasse nach

Welche Kosten muss ich selbst tragen?

Wenn eine künstliche Befruchtung mit Spermien des eigenen Partners nicht erfolgversprechend ist, kann die Behandlung auch mit einer Samenspende, also fremden Samen, gemacht werden.

Bei Spendersamen müssen die Behandlungskosten der Kinderwunschklinik selbst getragen werden. Außerdem zahlen die Kassen nicht für das Einfrieren von Spermien, Eizellen oder befruchteten Eizellen für eine spätere Behandlung, die Kryokonservierung (mit wenigen medizinischen Ausnahmen, z. B. Krebsdiagnosen oder starker, fruchtbarkeitseinschränkender Endometriose; ganz genau genommen zahlt die Krankenkasse es auch nicht wegen der Krebserkrankung oder der Endometriose, sondern der Behandlung, die dann folgt. Die kann sich negativ auf die Fruchtbarkeit auswirken, zum Beispiel eine Chemotherapie oder die Entfernung einer großen Endometriosezyste am Eierstock. In diesen Fällen wird das Einfrieren von Spermien oder Eizellen bezahlt. Eingefrorene Spermien oder Eizellen können später allerdings nur mit einer Kinderwunschbehandlung verwendet werden.). Aber auch hier aktuell viel Bewegung drin, also checke nochmal, ob sich heute, wenn Du hier bei uns liest, etwas geändert hat!

Wie oben geschrieben, wird nur eine bestimmte Anzahl an Behandlungsversuchen bezuschusst. Weitere Versuche müssen dann selbst bezahlt werden. Manche Bundesländer bezuschussen darüberhinausgehende Versuche (zum Beispiel bezuschusst das Land Hessen einen vierten Versuch). Dazu im nächsten Abschnitt mehr.  

Welche staatliche Förderung gibt es für Kinderwunschklinik–Kosten?

Für medizinische Kinderwunschbehandlung gibt es derzeit (Stand Juli 2024) auch staatliche Förderanteile auf Bundeslandebene. Leider haben noch nicht alle Bundesländer entsprechende Förderprogramme

Eine aktuelle Übersicht findest Du beim Bundesfamilienministerium. Praktischerweise gibt es dort auch gleich einen Online-Förder-Check. Damit kannst Du schneller herausfinden, ob es in Deinem Bundesland eine finanzielle Unterstützung gibt. Wichtig auch hier: Gesetze können sich ändern und Förderprogramme enden. Daher ist es immer gut, nochmal selbst den aktuellen Stand im eigenen Bundesland zu recherchieren.

Die Grundvoraussetzungen für eine Bundeslandförderung sind identisch mit denen für gesetzlich Krankenversicherte. Der Zuschuss beträgt bis 25 Prozent am Eigenanteil des Paares nach der Abrechnung durch die Krankenkasse beim ersten bis dritten Versuch eines IVF- oder ICSI-Zyklus; bei einem vierten Versuch (der von den gesetzlichen Kassen nicht mehr bezuschusst wird) bis 50 Prozent. Das gilt auch für nicht verheiratete Paare: Sie erhalten für den ersten bis dritten Versuch einen Zuschuss von bis zu 12,5 Prozent, für den vierten Versuch bis zu 25 Prozent. 

Kinderwunsch: Kosten im Ausland

Eine Kinderwunschbehandlung ist auch mit einer Kostenbeteiligung der Krankenkassen teuer. Nicht wenige überlegen daher, die Behandlung in einem Land zu machen, in dem sie günstiger ist. Das ist grundsätzlich möglich und wenn eine Frau dadurch schwanger wird, darf die Schwangere in Deutschland weiterbehandelt werden und die Kosten für die Schwangerschaftsvorsorge in Deutschland werden von den Krankenkassen übernommen. 

Etwas schwieriger ist es mit den Kosten für eine Kinderwunschbehandlung im Ausland. Auch wenn diese in einem anderen EU-Land gemacht wird, ist eine anteilige Kostenübernahme durch die deutschen Krankenkassen nicht sicher. Die Kosten dürfen nur dann erstattet werden, wenn die Behandlung nach dem deutschen Embryonenschutzgesetzt erlaubt ist. Das heißt, die Kosten für eine Leihmutterschaft oder Eizellspendenbehandlungen werden nicht erstattet, denn diese sind in Deutschland verboten und auch die Samenspendebehandlung ist in Deutschland von der Erstattung ausgeschlossen.

Was ist noch zu beachten? 

Preislisten und Erfolgsraten auf Webseiten ausländischer Kliniken sind generell mit Vorsicht zu genießen. In vielen Ländern gelten andere Wettbewerbsregeln als in Deutschland. In Deutschland wurde zum Beispiel vereinbart, dass Kinderwunschkliniken nicht mit Erfolgsraten werben dürfen. Der Hintergrund ist, dass die Erfolgsrate stark von den Patienten und Patientinnen abhängt, die die Behandlungen machen (zum Beispiel von deren Altersdurchschnitt oder Vorerkrankungen). Deswegen bildet eine höhere Erfolgsrate eines Kinderwunschzentrums keine bessere Behandlung ab.

Bei Preisangaben kann es auch sein, dass zum Beispiel nur das günstigste Szenario abgebildet wird und noch Mehrkosten durch Medikamente oder weitere Behandlungsschritte hinzukommen. Manche Kliniken werben auch mit einer „Baby-Garantie“ und im Kleingedruckten steht „sonst Geld zurück“. Solche Werbung kann Deine Gefühlswelt sehr stark ansprechen, aber hier gilt, was für Werbung immer gilt: Schau genauer nach, wenn es sich „zu gut, um wahr zu sein“ anhört. Zusätzlich entstehen bei Behandlungen im Ausland weitere Kosten für die Reise, Unterbringung und Ähnliches, aber hier kann man auch kreative Wege finden, die Reise auf mehrere Arten zu nutzen und sich vielleicht auch zu erholen.

Fazit: Kinderwunschklinik und die Kosten 

Eine umfassende Recherche und Beratung sind bei der Wahl der Klinik wichtig, um die beste Entscheidung für die eigene Situation zu treffen. Die Beurteilung der Qualität einer Kinderwunschklinik basiert auf verschiedenen Faktoren, einschließlich der angebotenen Dienstleistungen, der Qualifikationen des medizinischen Teams und der Erfolgsraten bestimmter Verfahren. Eine individuelle Beratung ist entscheidend, da die Erfolgschancen stark von den individuellen Umständen des Paares oder der Spendersamenqualität abhängen.

In vielen Fällen beteiligen sich die Krankenkassen oder Bund und Länder an den Kinderwunschklinik-Kosten. Trotzdem müssen gesetzlich Versicherte mindestens 50 Prozent der Kosten selbst bezahlen. Bei privat Versicherten hängt es vom jeweiligen Tarif ab. In jedem Fall lohnt es sich, vor der Kinderwunschbehandlung bei der eigenen Krankenkasse nachzufragen und generell gründlich zu recherchieren.  

Dein glückskind-Team ♥