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Adoption

Adoption

Eine Adoption kann eine Möglichkeit sein, eine Familie zu gründen. Hier findest Du einen groben Überblick über den Adoptionsprozess, die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie emotionale und gesellschaftliche Aspekte, die Adoptiveltern und -kinder begleiten. 

Adoption: Die wichtigsten Fragen 

Hinter jeder Adoptionsgeschichte stehen Menschen und Beweggründe. Einige Paare können biologisch keine Kinder bekommen, während andere der festen Überzeugung sind, einem Kind, das bereits auf der Welt ist, ein liebevolles Zuhause geben zu wollen. Manche wollen auch Kindern aus schwierigen Lebensverhältnissen oder aus anderen Ländern helfen.

Die Entscheidung für oder gegen eine Adoption wird immer gut und lange abgewogen. Niemand macht das aus einer Laune heraus. Dabei ist es wichtig, sich gut zu informieren und in der Partnerschaft offen über Bedenken, Sorgen und Ängste zu sprechen. Es gibt auch Unterstützungsangebote wie Vorbereitungskurse für Wunsch-Adoptiveltern und auch nach einer Adoption seid ihr nicht alleine und könnt euch an verschiedenen Stellen Unterstützung holen. Außerdem erhaltet ihr eine Begleitung vom Jugendamt. 

Adoption in Deutschland: Wissenswertes 

Als Adoption wird auf Grundlage von §§1741ff. BGB als ein Eltern-Kind-Verhältnis verstanden, das nicht auf natürliche Abstammung zurückzuführen ist. Es gibt mehrere Formen der Adoption. Das Wohl des Kindes steht bei allen Formen immer im Vordergrund. 

Normale Adoption (sogenannte „Fremdadoption“)

Eine Fremdadoption ist das, was sich vermutlich die meisten unter einer Adoption vorstellen: Ein fremdes, nicht biologisch verwandtes Kind wird rechtlich als eigenes Kind aufgenommen. Die leiblichen Eltern haben nach der Adoption gegenüber ihrem leiblichen Kind keine Rechte und Pflichten mehr. Die Adoptiveltern zählen dann rechtlich gesehen wie leibliche Eltern.

Stiefkindadoption

Das ist die häufigste Variante der Adoption in Deutschland: Hat ein Partner oder eine Partnerin ein leibliches Kind aus einer vorherigen Beziehung, kannst Du unter bestimmten Voraussetzungen dieses Kind adoptieren. Wichtig ist, dass beide Partner verheiratet, in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder seit mindestens vier Jahren zusammen sind.

Auch gleichgeschlechtliche Paare können Kinder des Partners oder der Partnerin als Stiefkinder adoptieren. Der offizielle Ablauf ist etwas anders als bei einem Kind aus einer anderen Familie – Informationen zu den Details gibt es z. B. auf dem Familienportal des Bundesfamilienministeriums.

Die soziale Elternrolle kann ohne Stiefkindadoption sozusagen „einfach gelebt“ werden, denn ein Stiefkind kann nicht gegen den Willen eines leiblichen Elternteils adoptiert werden. Mit einer Adoption wird das Kind rechtlich so gestellt wie ein leibliches Kind. Das betrifft dann zum Beispiel das Sorgerecht oder den Unterhalt und auch das Erbe. 

Verwandtenadoption

Verwandte Kinder können bis zu einem Verwandtschafts- oder Verschwägerungsverhältnis dritten Grades von ihren Verwandten adoptiert werden. Der offizielle Ablauf ist etwas anders als bei einem Kind aus einer anderen Familie – Informationen zu den Details gibt es z. B. auf dem Familienportal des Bundesfamilienministeriums. Auch hier können Sorgerecht und Erbfolge wichtige Aspekte sein.  

Inlands- und Auslandsadoption

Bei der Unterscheidung zwischen Inlands- und Auslandsadoption geht es um den Wohnort des Kindes. Bei einer Auslandsadoption hat das Kind vorher außerhalb von Deutschland gelebt und zieht durch die Adoption nach Deutschland. Hier stellt sich als erstes die Frage, wo die Adoption durchgeführt wird: Im Wohnortland des Kindes oder in Deutschland. Wenn Du Dich für eine Auslandsadoption interessierst, informiere Dich am besten auf dem Familienportal des Bundesfamilienministeriums oder der Seite der Bundeszentralstelle für Auslandsadoption über den Ablauf.

Für eine Adoption eines Kindes aus Deutschland (Inlandsadoption) kommen verschiedene Vermittlungsstellen infrage: das Jugendamt in Deiner Stadt und anerkannte Adoptionsvermittlungsdienste. Sie prüfen, ob Paare als Adoptiveltern geeignet sind. 

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Voraussetzungen für eine Adoption 

Für eine Adoption müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Ob dies der Fall ist, prüft das zuständige Jugendamt am Wohnort der Adoptiveltern. Allgemein gelten für eine Adoption in Deutschland folgende Voraussetzungen

  • Mindestalter für eine Adoption: 25 Jahre (bei Paaren muss der zweite Partner mindestens 21 Jahre alt sein) 

  • ein Höchstalter gibt es nicht, der Altersabstand zum Adoptivkind ist hier maßgebend und sollte einem natürlichen Abstand entsprechen (also so, dass die Adoptiveltern vom Alter her auch die biologischen Eltern des Adoptivkindes sein könnten. Die Grenze von 40 Jahren gibt es rechtlich nicht und das ist ein Mythos!) 

  • nicht verheiratete Paare müssen seit mindestens vier Jahren in einer gefestigten eheähnlichen Lebensgemeinschaft leben 

  • körperliche und geistige Gesundheit beider Elternteile

  • ausreichender Wohnraum für die freie Entfaltung des Kindes 

  • stabile wirtschaftliche Verhältnisse 

Hierfür müssen Paare auch Unterlagen einreichen, zum Beispiel Einkommensnachweise, ein Gesundheitszeugnis oder ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis. Außerdem stellen die Vermittler auch persönliche Fragen, zum Beispiel zu Erziehungsvorstellungen oder zum Kontakt zu den Eltern aus der Herkunftsfamilie nach der Adoption. In den allermeisten Fällen bei Inlandsadoptionen in Deutschland sind die Eltern bekannt und nicht verstorben. All das hilft den Jugendämtern möglichst gut beurteilen zu können, ob Du zur Erziehung eines Kindes geeignet bist und Dir die Adoption gründlich überlegt hast.

In bestimmten Fällen können auch Alleinstehende ein Kind adoptieren, zum Beispiel wenn sich die leiblichen Eltern genau diese Person wünschen, die alleinstehende Person und das Kind schon länger eine enge Beziehung zueinander haben oder wenn der oder die Alleinstehende und das Kind miteinander verwandt sind.

Unterschied Adoption und Übernahme Pflegekind 

Die Aufnahme eines Pflegekindes und eines Adoptivkindes unterscheidet sich grundlegend. Pflegekinder sind rechtlich weiterhin Kinder ihrer leiblichen Eltern. Das Sorgerecht bleibt entweder bei ihnen oder liegt beim Jugendamt oder einem Vormund. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch die Pflegeeltern das Sorgerecht bekommen. Ohne Sorgerecht entscheiden Pflegeeltern über die täglichen Dinge wie zum Beispiel Freizeitgestaltung oder was das Kind essen darf und wann es ins Bett muss. Das Jugendamt zahlt den Pflegeeltern ein Pflegegeld für einen Teil der Kosten für die Pflege und Erziehung des Kindes. 

Eine Pflegeelternschaft kann auch zeitlich begrenzt sein, wenn die Gründe wegfallen, die dazu geführt haben, dass das Kind in Pflege gegeben wird. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Eltern ein Suchtproblem oder eine psychische Erkrankung haben. Dann müssen Pflegeeltern damit rechnen, dass das Kind zu seinen leiblichen Eltern zurückkehrt. Das wird allerdings bei der Bewerbung als Pflegeeltern genau besprochen, also aus welchen Umständen der Herkunftsfamilie man sich ein Kind als aufnehmende Familie vorstellen kann. Es passiert also eher nicht plötzlich und unerwartet, dass über die Rückkehr des Kindes in die Herkunftsfamilie gesprochen wird, sondern dieses Thema gehört von Anfang an mehr oder weniger dazu.

Bei Adoptivkindern hingegen wird das vollständige Sorgerecht auf die Adoptiveltern übertragen. Ein adoptiertes Kind ist in jeder Hinsicht „Dein Kind“. Es trägt Deinen Familiennamen und Du hast das volle Sorgerecht und kannst über alles so entscheiden, wie Du es bei Deinem leiblichen Kind dürftest. Das Kind teilt sich auch mit Kindern, die Du vielleicht schon hast, das Familienvermögen, wenn Du stirbst und die Kinder erben.  

Verlauf einer Adoption in Deutschland 

Eine Adoption ist ein einschneidendes Ereignis, sowohl für das Kind als auch für die Adoptiveltern. In Deutschland ist dieser Prozess streng geregelt, denn das Wohl des Kindes steht an erster Stelle. 

  • Der erste Schritt ist, sich um eine Adoption beim Jugendamt oder anerkannten Vermittlungsstellen zu bewerben. Jeder Adoptionsprozess beginnt mit einem ersten Gespräch. Hier informieren die Fachkräfte über den Ablauf, die Anforderungen und die damit verbundenen Herausforderungen. Manchmal sind die ersten Termine auch Gruppen online oder persönlich.

  • Nach dem ersten Kontakt führen Fachkräfte weitere Gespräche mit den Bewerbern und machen auch Hausbesuche, um deren Eignung besser beurteilen zu können. Hierbei geht es nicht nur um eine stabile Finanzsituation und genügend Platz in der Wohnung, sondern auch um die emotionale und psychische Eignung, einem Kind ein Zuhause zu bieten. Und nicht zuletzt die Frage, wie die Eltern von jetzt auf gleich Elternzeit nehmen können, wenn ein Kind kommt.  

  • Wenn ein Paar geeignet für eine Adoption ist, dann bereitet die Vermittlungsstelle alles weitere vor. Dann heißt es leider erst mal warten, bis sich das Jugendamt oder die Vermittlungsstelle meldet und ein Kind vorschlägt. 

  • Wenn alles passt, kommt das Kind relativ schnell zu den Wunsch-Adoptiveltern nach Hause. Sobald das Kind bei ihnen ist, beginnt die sogenannte Adoptionspflegezeit. Das bedeutet: Alle lernen sich kennen und bauen eine Beziehung und Bindung zueinander auf. Mehr zur Adoptionspflegezeit erfährst Du weiter unten. 

  • Läuft während der Adoptionspflegezeit alles gut, beantragen die Wunsch-Adoptiveltern die Adoption beim Familiengericht. Mit dem Adoptionsbeschluss endet dann die Adoptionspflegezeit und sie sind rechtlich die Eltern des Kindes und haben das Sorgerecht. 

  • Nach der Adoption sind Adoptionsfamilien aber nicht auf sich allein gestellt: Die Vermittlungsstelle bzw. das Jugendamt begleitet und unterstützt sie bei Fragen und Problemen. 

Herausforderungen und Chancen einer Adoption 

Eine Adoption kann eine Möglichkeit sein, den Kinderwunsch zu erfüllen. Eine Familiengründung ist aber nicht immer nur Glückseligkeit und schöne Momente, sondern bringt auch Herausforderungen mit sich. Das gilt sowohl für leibliche als auch für adoptierte Kinder. 

Psychologische Aspekte

Wenn Menschen über eine Adoption nachdenken, fragen sich viele, ob sie ein adoptiertes Kind so lieben können, als wäre es ihr leibliches. Das ist verständlich und nachvollziehbar. Liebe und Bindung entstehen zwischen Menschen aber nicht durch die Gene, sondern durch liebevolle Zuwendung und gemeinsam verbrachte Zeit. Sind Kinder noch sehr klein, wird viel gemeinsame Zeit mit alltäglichen Dingen wie Essen, An- und Umziehen oder Körperpflege verbracht.

Ältere Kinder erledigen dies viel selbständiger und irgendwann ganz selbständig. Das heißt aber nicht, dass eine Adoption nur mit jüngeren Kindern funktioniert. Bei älteren Kindern ist es wichtig, sich ernsthaft zum Beispiel für ihre Freizeitbeschäftigungen zu interessieren. Das kann Erwachsenen manchmal schwerfallen, wenn es zum Beispiel Computerspiele sind, die sie nicht mögen oder inhaltlich nicht gut finden. Hier ist wichtig, dass die Interessen des Kindes nicht als „gut“ oder „schlecht“ zu bewerten oder das Kind von der eigenen Meinung überzeugen zu wollen.

Ein anderer wichtiger Punkt ist der Kontakt mit der Herkunftsfamilie. Jeder Mensch hat das Recht, seine Abstammung zu kennen. Außerdem ist das für die Entwicklung der Kinder wichtig. Früher wurde empfohlen, den Kindern nicht oder erst wenn sie älter sind, von ihrer Adoptionsgeschichte zu erzählen. Untersuchungen haben allerdings gezeigt, dass Kinder dann Probleme haben können, eine eigene Identität zu entwickeln. Außerdem spüren Kinder, wenn man ihnen etwas verheimlicht und wenn es „Tabuthemen“ gibt, die in der Familie nicht angesprochen werden dürfen. Deswegen lautet die Empfehlung heute, von Beginn an offen darüber zu sprechen.

Damit ein Kind sein Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung wahrnehmen kann, kann bestimmte Daten aus der Adoptionsakte von den Adoptionseltern einsehen, ab 16 Jahren auch ohne Zustimmung der Adoptiveltern. Die Daten werden für 100 Jahre gespeichert (Stand Juni 2024).

Studien zeigen auch, dass Kinder, die eine enge Bindung zu ihren Familienmitgliedern in der Familie haben, wo sie leben, sich mehr für die Herkunftsfamilie interessieren

Gesellschaftliche Aspekte

  • Akzeptanz: Auch wenn Adoptionen immer häufiger vorkommen, gibt es immer noch Vorurteile und Unsicherheiten in der Gesellschaft. 

  • Vorurteile: Adoptierte Kinder und ihre Familien können mit Vorurteilen konfrontiert werden, sei es bezüglich ihrer Entscheidung zur Adoption oder bezüglich des Hintergrunds des Kindes. 

  • Unterstützungsnetzwerke: Glücklicherweise gibt es viele Organisationen und Gruppen, die Adoptivfamilien unterstützen und ihnen helfen, die Herausforderungen einer Adoption zu bewältigen.

    Insgesamt bietet eine Adoption die Chance, einem Kind ein liebevolles Zuhause zu geben und gleichzeitig eine Familie zu werden.  

Was ist die Adoptionspflegezeit?

Die Adoptionspflegezeit ist der Zeitraum ab der Aufnahme des Kindes in den eigenen Haushalt bis zum rechtlichen Adoptionsbeschluss durch das Familiengericht. Während dieser Zeit lebt das Kind schon bei den Adoptiveltern, aber rechtlich betrachtet ist die Elternschaft noch nicht übertragen. Das Sorgerecht bzw. die Vormundschaft für das Kind hat in dieser Zeit noch das Jugendamt. Die Adoptionspflegezeit dient dazu, dass sich Kind und zukünftige Adoptiveltern gegenseitig kennenlernen können und eine stabile Beziehung zueinander aufbauen. 

In der Adoptionspflegezeit können die Adoptiveltern aber zum Beispiel schon Elternzeit in Anspruch nehmen, ähnlich wie bei der Geburt eines leiblichen Kindes. Dadurch haben auch sie mehr Zeit für das Kind, was grade in der Anfangsphase hilfreich sein kann. 

Wie lange die Adoptionspflegezeit ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel vom Alter des Kindes oder der Beziehung zu den leiblichen Eltern. Sie wird für jeden Einzelfall durch das zuständige Familiengericht festgelegt. Während der Adoptionspflegezeit wird das Familiengericht in regelmäßigen Abständen Kontakt aufnehmen und überprüfen, wie das Zusammenleben funktioniert.

In der Regel dauert diese Adoptionspflegezeit mehrere Monate. Sie kann aber auch länger sein, je nachdem, wie es läuft und welche rechtlichen Schritte noch notwendig sind. Die Adoptionspflegezeit ist auch eine Zeit, in der die Herkunftsfamilie sich an ihre Entscheidung gewöhnen kann. Es ist auch möglich, wenn auch sehr selten, dass sie Herkunftsfamilie sich umentscheidet und das Kind zurücknimmt.

Das ist ein wichtiger Unterschied zur Pflege. Hier macht das Jugendamt mindestens eine Mit-Beurteilung, ob die Eltern der Herkunftsfamilie erziehungsfähig sind und legt auch Grenzen und Mindestanforderungen fest, die Herkunftseltern erfüllen müssen, um in Betracht zu ziehen, dass ihr Kind bei ihnen leben kann.  

Was ist die Adoptionspflegezeit?

Die Adoptionspflegezeit ist der Zeitraum ab der Aufnahme des Kindes in den eigenen Haushalt bis zum rechtlichen Adoptionsbeschluss durch das Familiengericht. Während dieser Zeit lebt das Kind schon bei den Adoptiveltern, aber rechtlich betrachtet ist die Elternschaft noch nicht übertragen. Das Sorgerecht bzw. die Vormundschaft für das Kind hat in dieser Zeit noch das Jugendamt. Die Adoptionspflegezeit dient dazu, dass sich Kind und zukünftige Adoptiveltern gegenseitig kennenlernen können und eine stabile Beziehung zueinander aufbauen.

In der Adoptionspflegezeit können die Adoptiveltern aber zum Beispiel schon Elternzeit in Anspruch nehmen, ähnlich wie bei der Geburt eines leiblichen Kindes. Dadurch haben auch sie mehr Zeit für das Kind, was grade in der Anfangsphase hilfreich sein kann.

Wie lange die Adoptionspflegezeit ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel vom Alter des Kindes oder der Beziehung zu den leiblichen Eltern. Sie wird für jeden Einzelfall durch das zuständige Familiengericht festgelegt. Während der Adoptionspflegezeit wird das Familiengericht in regelmäßigen Abständen Kontakt aufnehmen und überprüfen, wie das Zusammenleben funktioniert.

In der Regel dauert diese Adoptionspflegezeit mehrere Monate. Sie kann aber auch länger sein, je nachdem, wie es läuft und welche rechtlichen Schritte noch notwendig sind. Die Adoptionspflegezeit ist auch eine Zeit, in der die Herkunftsfamilie sich an ihre Entscheidung gewöhnen kann. Es ist auch möglich, wenn auch sehr selten, dass sie Herkunftsfamilie sich umentscheidet und das Kind zurücknimmt.

Das ist ein wichtiger Unterschied zur Pflege. Hier macht das Jugendamt mindestens eine Mit-Beurteilung, ob die Eltern der Herkunftsfamilie erziehungsfähig sind und legt auch Grenzen und Mindestanforderungen fest, die Herkunftseltern erfüllen müssen, um in Betracht zu ziehen, dass ihr Kind bei ihnen leben kann.  

Die Kosten einer Adoption 

Die Adoptionsvermittlung durch ein Jugendamt selbst kostet nichts. Andere Vermittlungsstellen können Gebühren erheben. Aber es müssen in jedem Fall Kosten für Atteste, Beglaubigungen oder Vorbereitungsseminare und ähnliches bezahlt werden.

Bei Auslandsadoptionen entstehen weit höhere Kosten. Das Jugendamt erhebt eine Gebühr von 1.300 Euro (Stand Juni 2024) für die allgemeine Eignungsprüfung, die zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes Deines Bundeslandes 1.200 Euro (Stand Juni 2024).  Die Gebühren von nichtstaatlichen Auslandsvermittlungsstellen sind in der Regel höher. Wie bei einer Inlandsadoption kommen auch bei einer Auslandsadoption noch Kosten für Beglaubigungen, Übersetzung von Dokumenten etc. dazu. Außerdem fallen Reisekosten und weiteren Kosten für die Adoptionsvermittlung im Ausland an.

Alter des Kindes: Was beachten? 

Es gibt zwar kein Höchstalter für die Wunsch-Adoptiveltern, der Altersunterschied zum Adoptivkind sollte aber einem natürlichen Abstand entsprechen. Sind beide Partner also beispielsweise 50 Jahre alt, wird die Adoption eines Babys oder Kleinkindes in Deutschland unwahrscheinlich. 

Allerdings gibt es auch Ausnahmen, zum Beispiel, wenn ein Paar mit Anfang 40 leibliche Kinder bekommen hat und das adoptierte Kind in einer Familie mit einer passenden Geschwisterkonstellation leben würde.

Beim Familienportal des Bundes findest Du weiterführende Informationen rund um das Thema Adoption.

Dein glückskind-Team ♥