Impfungen in der Schwangerschaft

Auch in der Schwangerschaft können Impfungen erforderlich sein. Werdende Mütter sollten sich deshalb mit ihrem Arzt absprechen. © Elena Nichizhenova, Shutterstock
“So viel wie nötig, so wenig wie möglich.” So fasst die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe die Empfehlungen für Impfungen in der Schwangerschaft zusammen. Impfungen schützen vor Infektionen durch Viren und Bakterien, die Schwangere, Ungeborene und Neugeborene gefährden. Infektionen können neben Fehl- und Frühgeburten schwere Fehlentwicklungen des Kindes verursachen. Dennoch empfehlen Ärzte und Impfkommission nur einige Impfungen in der Schwangerschaft uneingeschränkt und ausdrücklich; für einige gelten bestimmte Zeiträume in der Schwangerschaft, während auf andere ganz verzichtet werden sollte.
"Einige Erkrankungen können für Mutter oder Kind – oder für beide – schwerwiegende Folgen haben. Im Vergleich dazu sind die möglichen Nebenwirkungen von Impfstoffen nur äußerst geringfügig. Dennoch empfehle ich Impfungen in der Schwangerschaft nur sehr zurückhaltend", betont Pawel P. Morawski, Chefarzt der Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe im Helios Klinikum Bad Saarow.
Vor allem von der Impfung mit Lebendimpfstoffen wird abgeraten. Dies hat zum einen damit zu tun, dass traditionell während einer Schwangerschaft nur möglichst wenig in die physiologischen Abläufe von Mutter und Kind eingegriffen werden soll. Zum anderen reagiert der Körper einer Schwangeren auf Impfungen mit Lebendimpfstoffen oft mit leichtem Fieber und Ärzte und Geburtshelfer vermeiden tendenziell alles, was eine Schwangerschaft belastet.
Dennoch kann Dr. Morawski beruhigen: Auch bei der “versehentlichen” Vergabe von Lebendimpfungen, d.h. wenn eine Frau mit Lebendimpfstoffen geimpft wurde, da sie nicht wusste, dass sie schwanger ist, wurden bei Schwangeren und Ungeborenen bisher noch nie Impfschäden oder gravierende Nebenwirkungen beobachtet.
Lebendimpfstoff:
Ein Lebendimpfstoff besteht aus funktionsfähigen, aber abgeschwächten Keimen, die sich im Körper vermehren, worauf der Körper mit der Produktion von Antikörpern reagiert. Die Keime können die Krankheit nicht auslösen, führen aber manchmal zu leichten Symptomen der eigentlichen Krankheit.
Totimpfstoff:
Ein Totimpfstoff besteht aus abgetöteten Keimen oder nur aus Teilen von bestimmten Keimen. Sie können sich im Körper nicht vermehren und rufen keine Krankheitssymptome hervor. Sie regen aber dennoch den Körper zur Bildung von Antikörpern an.
Bei Kinderwunsch: Geimpft in die Schwangerschaft
"Idealerweise schließen Frauen bereits etwaige Impflücken, bevor eine Schwangerschaft eintritt. Wer also einen Kinderwunsch hegt und bereits gedanklich mit der Familienplanung beschäftigt ist, der sollte sich vorab den eigenen Impfpass anschauen und ihn mit dem Frauenarzt oder Hausarzt durchgehen. Einige Impfungen – oder die nötigen Auffrischungen dazu – sollten nach Möglichkeit bereits drei Monate vor einer geplanten Schwangerschaft erfolgen", erklärt Chefarzt Morawski.
Dazu gehören Masern, welche aktuell in Europa wieder aktiv sind und vor allem für Kleinkinder unter einem Jahr hochgefährlich werden können. Die betreffende Impfung ist die Masern-Mumps-Röteln-Impfung, die das Ungeborene gleichzeitig auch vor den hohen Risiken einer Infektion vor Röteln schützt. Auch gegen Varizellen (Windpocken, Herpes Zoster, Gürtelrose, Zoster) sollte sich eine Frau mit Kinderwunsch, laut Dr. Morawski, bereits drei Monate vor einer geplanten Schwangerschaft impfen lassen.
Übrigens: Bei den empfohlenen Impfungen spielt auch die Überlegung eine große Rolle, dass Ungeborene und Neugeborenen selbst noch über keine Immunabwehr verfügen, jedoch auf Infektionskrankheiten besonders empfindlich reagieren. Säuglinge können darüber hinaus selbst noch nicht in ihren ersten Lebenswochen geimpft werden. Hoch ansteckenden Keimen sind die Kleinsten dennoch nicht schutzlos ausgeliefert: Sie erhalten über die Plazenta und später beim Stillen über die Muttermilch wertvolle Antikörper von der Mutter. Die Antikörper muss die Mutter natürlich vorab selbst erworben haben – sei es, weil sie die Krankheit selbst durchgemacht hat, sei es, weil sie geimpft ist.
Nestschutz:
Die erworbene Immunität des Neugeborenen durch die übertragenen Antikörper von der Mutter nennt sich auch “Nestschutz” oder “Leihimmunität”. Sie hält je nach Krankheitserreger unterschiedlich lange an und führt dazu, dass Babys teilweise bis in den siebten Lebensmonat hinein über Abwehrstoffe gegen verschiedene Krankheiten verfügen.
Impfung während der Schwangerschaft: Zeitplan von Vorteil
Wie bereits erwähnt, können sich Schwangere impfen lassen, wenn sie eine Auffrischimpfung benötigen oder wenn sie einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind, mit infizierten Menschen in Berührung zu kommen. Das kann der Fall sein, wenn sich beispielsweise eine Grippewelle ausbreitet oder eine Fernreise ansteht. Zu beachten ist, dass nur dringend benötigte Impfungen in den ersten dreizehn Wochen einer Schwangerschaft vorgenommen werden sollten.
Empfohlene Impfungen während der Schwangerschaft¹
Dein Gynäkologe entscheidet jeweils im Einzelfall, welche Impfungen während Deiner Schwangerschaft angeraten und notwendig sind. Alle Impfmaßnahmen, die aufschiebbar sind, werden üblicherweise bis in die Zeit des Wochenbettes verschoben oder noch etwas später nachgeholt. Auch in der Stillzeit können Impfungen verabreicht werden.
Grippe - Influenza
Grippe - Influenza
Allen Schwangeren wird die Grippeimpfung im zweiten Schwangerschaftsdrittel empfohlen. Die “Ständige Impfkommission” und das Robert-Koch-Institut sprechen diese Empfehlung aus, weil gerade Schwangere einen besonders schweren Verlauf der Krankheit zeigen, wenn sie sich infiziert haben. Dies ist auch für das Ungeborene risikobehaftet, da hohes Fieber über einen längeren Zeitraum die Fehlbildungsrate von Föten leicht erhöht.
Wer eine erhöhte Gefährdung auf Grund einer Vorerkrankung oder wegen gesundheitlicher Einschränkungen aufweist, erhält die Influenza-Impfung bereits im ersten Schwangerschaftsdrittel. Die Impfung muss grundsätzlich jedes Jahr aufgefrischt werden, da sich die Influenzaviren verändern und jedes Jahr ein neuer Virenstamm aktiv ist. Auch Personen, die später im engen Kontakt mit dem Neugeborenen stehen, sollten vorsorglich gegen Influenza geimpft sein.
Covid-19 Impfung
Covid-19 Impfung
"Schwangere gehören zur Gruppe mit erhöhtem Risiko für einen schwereren Erkrankungsverlauf und sollten deshalb geimpft werden." erklärt Pawel P. Morawski, Chefarzt der Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe im Helios Klinikum Bad Saarow.
Schwangeren empfiehlt die STIKO eine Impfung ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel mit einem mRNA-Impfstoff. Bei den Impfstoffen von Biontech/Pfizer und Moderna handelt es sich um einen sogenannten genbasierten Impfstoff, auch mRNA-Impfstoff genannt. Dabei erhält der Körper genetisches Material des Virus, sogenannten Virusproteinen. Auf diese Virusproteine reagiert dann das Immunsystem – etwa mit der Bildung von Antikörpern.
Generell rät die STIKO Frauen, die schwanger werden möchten, sich am besten vorher gegen Covid impfen zu lassen.
Tetanus (Wundstarrkrampf)
Tetanus (Wundstarrkrampf)
Die Anordnung der Institutionen RKI & STIKO lautet: Die Tetanusimpfung muss alle zehn Jahre aufgefrischt werden. Liegt die letzte Tetanusspritze länger als zehn Jahre zurück, sollte in der Schwangerschaft geimpft werden. Auch und vor allem, um dem Neugeborenen einen “Nestschutz” mit auf den Weg zu geben. Gegen Tetanus wird in Kombination mit Diphtherie und/oder Keuchhusten geimpft.
Diphtherie
Diphtherie
Auch die Impfung gegen Diphtherie benötigt alle zehn Jahre eine Auffrischung. Optimal ist es, den Impfstatus diesbezüglich bereits vor der Schwangerschaft zu kontrollieren – wenn es sich um eine geplante Schwangerschaft handelt. In der Regel kommt der oben erwähnte Dreifach-Impfstoff zum Einsatz. Es existiert jedoch auch ein Zweifach-Impfstoff, der die Diphtherie- und Tetanusimpfung kombiniert. Dies geht ebenfalls aus den Vorgaben der STIKO & dem RKI hervor.
Keuchhusten (Pertussis)
Keuchhusten (Pertussis)
Die Keuchhusten-Impfung ist während der Schwangerschaft erlaubt und wird sogar dringend laut RKI und STIKO empfohlen. Auch hier spielt die Überlegung zum Schutz des Neugeborenen und dem Aufbau einer Leihimmunität die zentrale Rolle. Auffrischimpfungen finden oft in der 27. bis 36. Schwangerschaftswoche statt. Kontaktpersonen, d.h. neben der Schwangeren auch der zukünftige Vater, die Geschwister oder die Großeltern, sollten sich bis spätestens vier Wochen vor dem errechneten Geburtstermin impfen lassen, wenn sie eine Auffrischung benötigen oder eine Erkrankung länger als zehn Jahre zurück liegt.
Hepatitis A – für Reisende und Risikogruppen
Hepatitis A – für Reisende und Risikogruppen
Generell gilt die ärztliche Anordnung, dass eine Impfung gegen Hepatitis A in der Schwangerschaft erlaubt ist. Diese wird jedoch nur vorgenommen, wenn die Schwangere in Infektionsgebiete reist, häufig Muscheln oder Meeresfrüchte verzehrt oder beruflich bedingt Kontakt mit menschlichen Ausscheidungen hat.
Hepatitis B
Hepatitis B
Gegen Hepatitis B benötigen Menschen laut Aussage der STIKO und des RKI keine Auffrischimpfung. Besteht allerdings noch gar kein Impfschutz, darf während der Schwangerschaft gegen Hepatitis B geimpft werden.
FSME (“Frühsommer-Meningoenzephalitis” oder “Zecken-Enzephalitis”)
FSME (“Frühsommer-Meningoenzephalitis” oder “Zecken-Enzephalitis”)
Auf ärztliche Empfehlung sollten Schwangere, die in einem Risikogebiet leben oder in eines reisen möchten, sich gegen FSME impfen lassen. Aufgefrischt muss der Impfschutz alle drei Jahre.
Polio – Poliomyelitis (“Kinderlähmung”)
Polio – Poliomyelitis (“Kinderlähmung”)
Der Impfstoff gegen die Kinderlähmung ist absolut unbedenklich und kann in der Schwangerschaft verabreicht werden – so die STIKO und das RKI. Geimpft wird dennoch nur, wenn ein besonderes Risiko besteht. Das heißt, wenn die Schwangere in ein Risikogebiet reisen muss oder wenn sie Kontakt zu Menschen hat, die aus einem Risikogebiet stammen.
Meningokokken C
Meningokokken C
Gegen Meningokokken C reicht eine einzelne Impfdosis, um ein Leben lang immun zu sein. Wer diese Impfung nicht erhalten hat, kann sich in der Schwangerschaft dagegen impfen lassen. Empfohlen wird die Nachholung jedoch nur bei Reisen in Risikogebiete. So lautet die Vorgabe des RKI und der STIKO.
Typhus
Typhus
Die ärztliche Anordnung besagt, dass gegen Typhus während einer Schwangerschaft geimpft werden kann. Jedoch schützt die Impfung nur etwa 60 Prozent der Geimpften. Die Schutzwirkung hält drei Jahre an, danach muss eine Auffrischung erfolgen. Wegen der vergleichsweise geringen Schutzabdeckung sollten Schwangere nur dann in Risikogebiete reisen, wenn dies unumgänglich ist.
HPV (Humane Papillomviren)
HPV (Humane Papillomviren)
Vorschriftsmäßig beginnen Ärzte bei Mädchen mit einer Grundimmunisierung in einem Alter zwischen 9 und 14 Jahren. Für einen optimalen Impfschutz sind altersabhängig zwei bis drei Impfungen innerhalb eines halben Jahres erforderlich. Obwohl die Impfungen für Schwangere unbedenklich sind, sollte die Grundimmunisierung beim Vorliegen einer Schwangerschaft unterbrochen werden.
Nicht empfohlene Impfungen in der Schwangerschaft²
Impfungen mit Lebendimpfstoffen, wie beispielsweise Masern-Mumps-Röteln oder Varizellen, werden in der Schwangerschaft, auch von Dr. Morawski, nicht angeraten. Dennoch stellen sie nach heutigem Wissensstand weder kurz vor, noch während einer Schwangerschaft eine Gefährdung der schwangeren Frau oder ihres ungeborenen Kindes dar. Es existieren international Hunderte dokumentierter Impfungen in diesem Bereich, bei denen die Kinder keine erhöhte Rate von angeborenen Fehlbildungen aufwiesen.
Masern – Mumps – Röteln
Masern – Mumps – Röteln
In Deutschland werden im Allgemeinen alle Menschen durch eine zweimalige Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln immunisiert. Dadurch sind die Geimpften ihr Leben lang vor einer Infektion geschützt. Auffrischimpfungen sind nicht nötig. Wer nicht geimpft ist oder die zweite Impfdosis nicht erhalten hat, sollte nach Möglichkeit bis zu drei Monaten vor einer geplanten Schwangerschaft geimpft werden, mindestens jedoch einen Monat vorher. Während einer bestehenden Schwangerschaft wird nach strikter Anweisung der STIKO und des RKI nicht gegen Masern, Mumps oder Röteln geimpft.
Varizellen (Windpocken, Herpes Zoster, Gürtelrose, Zoster)
Varizellen (Windpocken, Herpes Zoster, Gürtelrose, Zoster)
Die Anordnung der Institutionen RKI und STIKO besagt: Gegen Varizellen wird in der Regel in der sehr frühen Kindheit mit zwei Impfdosen immunisiert. Dieser Schutz hält ein Leben lang an. Frauen mit Kinderwunsch sollten einen Test vornehmen lassen, um abzuklären, ob sie über die entsprechenden Antikörper verfügen. Falls nicht, sind Varizellen-Impfungen vor Eintreten einer Schwangerschaft im Abstand von vier Wochen empfehlenswert. Während einer bestehenden Schwangerschaft wird nicht gegen Varizellen geimpft.
Während und nach der Schwangerschaft das Infektionsrisiko minimieren
Grundsätzlich kannst Du in der Schwangerschaft dazu beitragen, dich selbst und Dein ungeborenes Kind vor Krankheitserregern zu schützen. So solltest Du schlichtweg Menschen meiden, die erkrankt sind oder Krankheitssymptome zeigen. Selbstverständlich kann jeder Mensch, der einen fiebrigen Eindruck macht, auch nur an einem harmlosen Schnupfen leiden. Dennoch sollten Schwangere kein Risiko eingehen und den Umgang mit diesen Personen meiden.
Des Weiteren solltest Du nicht nur Deinen eigenen Impfstatus überprüfen lassen, sondern auch den Impfstatus der engsten Kontaktpersonen. Alle Menschen, die mit einem Neugeborenen Umgang haben, können ihre Krankheitserreger potentiell auf das Baby übertragen. Bei unzureichendem Nestschutz sind Neugeborene sehr empfindlich gegenüber Erregern, da sie noch keinerlei eigene Immunabwehr entwickelt haben. Darüber hinaus zeigen sehr junge Kinder teilweise äußerst schwere Krankheitsverläufe, weil sie viel sensibler auf die Auswirkungen der Krankheiten selbst reagieren. Gegen einige Erkrankungen wie beispielsweise Keuchhusten gibt es zudem keine Übertragung von Leihantikörpern durch die Mutter. Deshalb sollten alle Personen, die mit dem Neugeborenen in Kontakt kommen, gegen Keuchhusten geimpft sein. Auch die Kontaktpersonen können ihren Impfstatus überprüfen bzw. ihr Blut auf vorhandene Antikörper untersuchen lassen und bis spätestens einen Monat vor der Geburt gegebenenfalls fehlende Impfungen nachholen.
Schütze Dich und Dein Kind: Schließe Impflücken und bleibe umsichtig! Viel Wissenswertes rund um das Thema “Impfungen und Schwangerschaft”, “Impfungen und Kinder”, aber auch zu allgemeinen Fragen zu Influenza, Röteln & Co. findest Du auch auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts und der STIKO.
Glossar
STIKO = Ständige Impfkommission
STIKO = Ständige Impfkommission
Die STIKO besteht aus unabhängigen Experten, die das Robert-Koch-Institut beraten und von diesem im Gegenzug unterstützt werden – beispielsweise durch Studien. Die Kommission wägt Nutzen und Risiken von Impfstoffen und neu entwickelten Impfstoffen für das Individuum und die Gesellschaft ab. Sie leitet daraus Empfehlungen für Deutschland und die hier verwendeten Impfstoffe ab.
RKI = Robert-Koch-Institut
RKI = Robert-Koch-Institut
Das RKI ist das Bundesinstitut für Infektionskrankheiten und für nicht übertragbare Krankheiten. Arbeiten und Forschung des RKI konzentrieren sich im besonderen Maße auf die Gesundheit der Bevölkerung im Ganzen. Es ist die zentrale Forschungseinrichtung der Bundesrepublik Deutschland.
Risikogebiete
Risikogebiete
Welche Gebiete als “Risikogebiete” gelten, unterliegt einem zeitlichen Wandel. Beispielsweise Zecken, die mit dem FSME-Virus infiziert sind, breiten sich langsam Richtung Norden aus und verschieben das Risikogebiet. Wenn Du Reisen planst, solltest Du Dich vorab informieren: Etwa beim Robert-Koch-Institut zu FSME und beim Auswärtigen Amt, wenn es sich um Auslandsreisen handelt.
Dein glückskind-Team ♥
