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Vorsorge­unter­suchung in der Schwanger­schaft

Vorsorgeuntersuchung in der Schwangerschaft: Schwangere Frau beim Ultraschall

Das Baby auf dem Ultraschall zu sehen, gehört zu den besonders emotionalen Momenten in der Schwangerschaft. © damircudic, iStock

Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft sollen sicherstellen, dass es Baby und Mutter gut geht und eventuelle Probleme rechtzeitig erkannt und behandelt werden können. Wir erklären in Zusammenarbeit mit dem Berufsverband der Frauenärzte, wann die Untersuchungen stattfinden, wofür sie sinnvoll sind und welche Kosten von den Krankenkassen übernommen werden.

Wie oft finden Vorsorgeuntersuchungen für Schwangere statt?

Jede Schwangere hat einen gesetzlichen Anspruch auf ausreichende medizinische Untersuchung und Beratung, die in den Mutterschaftsrichtlinien geregelt sind. Danach sind etwa 10 bis 12 Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft vorgesehen, die zunächst alle vier Wochen und ab der 32. Schwangerschaftswoche alle vierzehn Tage stattfinden. Wenn der errechnete Geburtstermin überschritten ist, werden wöchentlich mindesten zwei Untersuchungen angesetzt.

Wer führt die Vorsorgeuntersuchungen durch?

Sowohl Frauenärzte als auch Hebammen sind dazu berechtigt, die Vorsorgeuntersuchungen durchzuführen. Eine Ausnahme sind Risikoschwangerschaften, die von einem Gynäkologen oder einer Gynäkologin betreut werden sollten. Bei unproblematischen Schwangerschaften ist es auch möglich, einige Untersuchungstermine beim Arzt (er allein kann den Ultraschall und den Zuckerbelastungstest durchführen) und andere mit der Hebamme wahrzunehmen – beispielsweise, wenn die Schwangere zu ihr ein besonderes Vertrauensverhältnis hat und die Hausbesuche der Hebamme schätzt. Im Mutterpass werden alle wichtigen Untersuchungsergebnisse und Besonderheiten im Zusammenhang mit der Schwangerschaft festgehalten, sodass bei einem Wechsel keine Informationen über den bisherigen Schwangerschaftsverlauf verloren gehen.

Wer übernimmt die Kosten?

Alle Untersuchungen, die gesetzlich in den Mutterschaftsrichtlinien verankert sind, übernehmen gesetzliche oder private Krankenkassen. In den Richtlinien sind die Regelleistungen der Krankenkassen für die Schwangerschaft und die Zeit nach der Geburt festgelegt, auf die sich der Bundesausschuss der Ärzte und die Krankenkassen gemeinsam verständigt haben.

Dazu zählen eine Erstuntersuchung zu Schwangerschaftsbeginn, die regelmäßig stattfindenden Vorsorgeuntersuchungen sowie bestimmte Blutuntersuchungen, die auf bestehende oder überstandene Infektionen testen. Zudem können im Rahmen der Mutterschaftsrichtlinien drei Ultraschalluntersuchungen durchgeführt werden, um die körperliche Entwicklung des Kindes zu überprüfen und mögliche Fehlbildungen oder Probleme frühzeitig zu erkennen.

Ausgenommen sind Zusatzuntersuchungen, beispielsweise auf Toxoplasmose; auch Untersuchungen der Pränataldiagnostik übernehmen die Krankenkassen nur unter bestimmten Bedingungen. Wichtig: Der Arbeitgeber muss Schwangere für die Untersuchungstermine von der Arbeit freistellen – und diese Zeit muss auch nicht nachgearbeitet werden.

Schwangere Frau mit ihrem Mann bei Vorsorgeuntersuchung

Frauen können zusammen mit dem werdenden Vater zu Vorsorgeuntersuchung gehen oder eine andere Begleitperson einladen. © SerhiiBobyk, iStock

Was wird bei den Vorsorgeuntersuchungen überprüft?

Bei der ersten Untersuchung muss der Arzt die Schwangerschaft zunächst feststellen. Dies ist bereits ab der 5. Schwangerschaftswoche durch eine Ultraschalluntersuchung möglich. Wenn die Schwangerschaft bestätigt ist, führt der Arzt oder die Hebamme ein ausführliches Gespräch mit der Schwangeren. Darin geht es um die Familiengeschichte (z. B. Erbkrankheiten, Mehrlings- oder Fehlgeburten) und um die gesundheitliche Vorgeschichte der Schwangeren (chronische Krankheiten oder aktuelle gesundheitliche Probleme).

Bei allen Routine-Vorsorgeterminen werden folgende Untersuchungen vorgenommen und die Ergebnisse im Mutterpass festgehalten:

  • Wiegen: Die Gewichtszunahme der Schwangeren wird routinemäßig überprüft. Eine übermäßige Gewichtszunahme kann ein Hinweis auf Wassereinlagerungen oder Fehlernährung sein. Auch eine fehlende Gewichtszunahme kann ein Anzeichen für Fehlernährung oder mangelnde Gewichtszunahme des Kindes sein. Insgesamt ist eine Gewichtszunahme von etwa 10–12 kg während der Schwangerschaft normal, bei sehr schlanken Frauen aber auch deutlich mehr.
  • Blutdruck messen: Ein normaler Blutdruck liegt bei etwa 120/80 mm/Hg. Ein zu niedriger Blutdruck kann Kreislaufprobleme verursachen. Ein zu hoher Blutdruck kann dagegen auf eine Erkrankung wie Präeklampsie (Schwangerschaftsvergiftung) hinweisen – der Arzt wird diesem Verdacht nachgehen.
  • Urinuntersuchung: Die Urinprobe der Schwangeren wird auf Nitrit, Blut, Zucker und Eiweiß untersucht. Dadurch können Harnwegsinfekte, Veränderungen der Nierenfunktion oder eine Diabetes-Erkrankung frühzeitig erkannt und behandelt werden. Eiweiß im Urin kann zusammen mit hohem Blutdruck aber auch Hinweis auf eine mögliche Nierenschädigung etwa als Folge einer Präeklampsie (Schwangerschaftsvergiftung) geben.
  • Tastuntersuchung: Hierbei ertastet der Arzt oder die Hebamme äußerlich den Stand der Gebärmutter (Symphusen-Fundus-Abstand) sowie vaginal die Länge des Gebärmutterhalses (Cervix) und den Muttermund. Bei Andeutung einer Verkürzung oder Öffnung des Muttermundes wird eine Ultraschalluntersuchung durchgeführt.
  • CTG: Ab etwa der 30. Schwangerschaftswoche werden von den meisten Ärzten mit dem CTG (Kardiotokografie) die Herztöne des Babys überwacht und so indirekt auch dessen Sauerstoffversorgung überprüft. Zwingend erforderlich ist diese Untersuchung laut Mutterschaftsrichtlinien nicht. Bei einer Risikoschwangerschaft kommt das CTG meist schon ab der 25. Schwangerschaftswoche zum Einsatz. Unter der Geburt werden damit Herztöne und Wehen überwacht.

Tipp: Empfehlenswert ist es, regelmäßig den pH-Wert der Scheide zu überprüfen. In der Scheide herrscht normalerweise ein saures Milieu mit einem pH-Wert zwischen 4 und 4,5. Liegt der Wert höher, können sich schädliche Keime ausbreiten und eine Infektion entwickeln, die wiederum das Risiko einer Frühgeburt erhöht. Schwangere können zu Hause ganz einfach den vaginalen pH-Wert mit speziellen Teststreifen überprüfen. Bei einem erhöhten Wert solltest Du zum Frauenarzt gehen.

Im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung in der Schwangerschaft wird Blut abgenommen

Ein Bluttest gibt Aufschluss über den gesundheitlichen Zustand einer schwangeren Frau. © Andrey_Popov, Shutterstoc

Bluttest und Abstriche im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung

Diese Tests finden einmalig in einem bestimmten Zeitfenster statt. Die Kosten werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen:

  • Blutgruppe und Rhesusfaktor (bei der Erstuntersuchung): Vor allem der Rhesusfaktor ist ein wichtiges Blutgruppenmerkmal. Die große Mehrheit der Menschen in Deutschland (etwa 85 Prozent) haben das Merkmal, sind also Rhesus-positiv. Wenn der Schwangeren der Rhesusfaktor fehlt, das Kind ihn aber hat, bildet ihr Organismus Antikörper. Dieses gefährdet die aktuelle Schwangerschaft nicht, macht Folgeschwangerschaften aber riskanter. Alle Rhesus-negativen Schwangeren erhalten deshalb prophylaktisch spezielle Immunglobine in der zweiten Schwangerschaftshälfte. Stellt sich nach der Geburt heraus, dass das Baby Rhesus-positiv ist, folgt eine weitere Spritze für eine eventuelle Folgeschwangerschaft.
  • Hämoglobinwert (bei der Erstuntersuchung und dann in regelmäßigen Abständen): Ist der Anteil des Blutfarbstoffs Hämoglobin zu niedrig (Werte <11,2 g/dl bzw. <6,9 mmol/l), sind meist entweder ein Blutverlust oder Eisenmangel die Ursache. Denn Eisen wird für die Bildung des roten Blutfarbstoffs gebraucht, der den Sauerstoff aus der Lunge in den Körper transportiert. Wenn die Eisenspeicher im Körper leer sind, ist Anämie (Blutarmut) die Folge. Bei der Frau äußert sich das in Müdigkeit, Erschöpfung und einer höheren Anfälligkeit für Infektionen. Es kann sein, dass sich die Plazenta nicht richtig entwickelt – dadurch wird das Baby nicht ausreichend versorgt. Der Arzt verschreibt bei nachgewiesenem Eisenmangel ein Eisenpräparat und kontrolliert, ob der Hämoglobinwert damit wieder steigt. Da ein zu niedriger Hämoglobinwert ein spätes Zeichen für einen Eisenmangel ist, wird manchmal auch das Eisen-Transport-Protein Transferrin gemessen; das ist allerdings nicht Bestandteil der Mutterschaftsrichtlinien.
  • Röteln (bei der Erstuntersuchung): Schwangere, die keinen ausreichenden Impfschutz nachweisen können, werden auf Röteln-Antikörper getestet. Wenn sich dabei herausstellt, dass der Immunschutz gegen Röteln fehlt, müssen Schwangere sich von Infektionsquellen (Menschen und Kinder, die an Röteln erkrankt sind) fernhalten, was sehr schwierig werden kann, wenn ältere Geschwister in Kindergarten oder Schule gehen. Tritt doch eine Infektion auf, ist schnellstmöglich ein Arztbesuch erforderlich, weil ein spezielles Immunglobulin, in den ersten sieben Tagen nach der Infektion gespritzt, den Ausbruch der Krankheit verhindern oder abmildern kann. Eine unbehandelte Infektion der Schwangeren in der Frühschwangerschaft kann zu schweren Hirnschäden, Blindheit, Taubheit, schweren Herzfehlern des Kindes und anderen Schäden führen.
  • HIV (Erstuntersuchung): Der Test auf das Virus, das zu AIDS führt, wird im Rahmen der Erstuntersuchung angeboten. Wichtig: Im Mutterpass wird nur vermerkt, ob der Test durchgeführt wurde – nicht aber das Ergebnis. Wenn der Test positiv ist, erfährt es die Schwangere in einem vertraulichen Gespräch mit dem Arzt. Durch eine medikamentöse Therapie lässt sich relativ sicher verhindern, dass das Virus auf das Kind übergeht. Das ist ein gutes Argument für den freiwilligen Test, den im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge die Krankenkassen zahlen.
  • Chlamydien (Erstuntersuchung): Durch eine Urinprobe können die Bakterien nachgewiesen werden. Bei positivem Ergebnis lässt sich die Chlamydien-Infektion mit einem Antibiotikum behandeln. Das ist wichtig, weil Chlamydien Fehl- oder Frühgeburten auslösen können.
  • Syphilis (Erstuntersuchung): Die Lues-Such-Reaktion (LSR) wird routinemäßig durchgeführt. Die Geschlechtskrankheit ist sehr selten, muss aber unbedingt behandelt werden, da sie schwere Komplikationen für das ungeborene Kind mit sich bringen kann. Wie bei HIV wird nur der Test, nicht aber das Ergebnis im Mutterpass vermerkt.
  • Zuckerbelastungstest (24.28. SSW): Diagnostiziert wird der Schwangerschaftsdiabetes mittels eines Zuckerbelastungstests. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für einen 50g-Vortest. Nach dem Trinken der Zuckerlösung wird eine Stunde später der Blutzuckerwert ermittelt. Ist er erhöht (>= 135 mg/dl bzw. 7,5 mmol/l), besteht der Verdacht auf Schwangerschaftsdiabetes und der orale Glukosetoleranztest (OGTT) wird angeschlossen. Bestätigt sich der Verdacht auf Schwangerschaftsdiabetes, kann die Schwangere in eine diabetologische Schwerpunktpraxis überwiesen werden.
  • Hepatitis B (ab der 32. SSW): Das Virus, das eine chronische Lebererkrankung hervorrufen kann, wird durch einen Bluttest ermittelt. Ist die Schwangere Hepatis-B-positiv, erhält ihr Baby nach der Geburt eine Impfung, um es vor einer Infektion zu schützen.

Zusätzliche Untersuchungen (IGeL)

Es gibt weitere Tests in der Schwangerschaft, die nicht Bestandteil der Mutterschaftsrichtlinien sind, so genannte individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), die teilweise aber von den medizinischen Fachgesellschaften und auch vom Robert-Koch-Institut empfohlen werden. Mit ihrem Arzt oder ihrer Ärztin können Frauen besprechen, welche Tests individuell sinnvoll sind. Frage Deine Krankenkasse, ob die Kosten für Dich übernommen werden:

  • B-Streptokokken: Die Bakterienart trägt jede dritte Frau in sich. Sie verursacht jedoch nur sehr selten Beschwerden. Ob die Bakterien sich im Körper angesiedelt haben, kann man mit einem vaginalen Abstrich wenige Wochen vor der Geburt herausfinden. Da sich das Baby während des Geburtsvorganges mit dem Bakterium anstecken und eine Infektion des Kindes zu Blutvergiftung, Lungenentzündung oder Hirnhautentzündung führen kann, erhält die Schwangere bei positivem Abstrich unter der Geburt ein Antibiotikum.
  • Toxoplasmose: Eine Infektion mit dem Parasit Toxoplasmose in der Schwangerschaft kann bei einer Infektion des Embryos zu Hirnschäden führen. Ein Test klärt Schwangere auf, ob sie bereits immun sind oder ob vielleicht auch eine frische Infektion vorliegt – denn oft verursacht eine Toxoplasmose-Infektion nur schwache Symptome. Bei fehlender Immunität sollte die Schwangere mögliche Übertragungsquellen meiden, d. h. auf rohes Fleisch verzichten, Salat und Gemüse vor dem Verzehr gut waschen und sich von Katzenkot fernhalten. Krankenkassen bezahlen den Test nur, wenn der Arzt einen begründeten Verdacht hat. Das Robert-Koch-Institut dagegen empfiehlt, dass Frauen ohne Toxoplasmose-Antikörper häufiger untersucht werden. Bei einer nachgewiesenen frischen Infektion wird die Mutter mit speziellen Antibiotika behandelt, um Schädigungen ihres Babys zu verhindern.
  • Ringelröteln (Parvovirus B19): Durch eine Blutuntersuchung kann festgestellt werden, ob Antikörper gegen die Krankheit vorhanden sind. Ringelröteln – nicht zu verwechseln mit Röteln – sind eine an sich eine harmlose Kinderkrankheit, gegen die es aber keinen Impfstoff gibt. Macht allerdings eine Schwangere die Infektion durch, kann sie sich auf das Ungeborene übertragen und zu einer schweren Blutarmut bis hin zur Totgeburt führen. Um das zu verhindern, wird das Baby nach einer Ringelröteln-Infektion engmaschig mit Ultraschall überwacht. Wenn sich eine Blutarmut andeutet, können dem Baby im Mutterleib Bluttransfusionen verabreicht werden.
  • Zytomegalie (CMV): Der Erreger, der zu den Herpesviren gehört, verursacht kaum Beschwerden. Eine Infektion in der Schwangerschaft, die auf das Ungeborene übergeht, kann beim Baby allerdings schwere Schäden wie körperliche und geistige Behinderungen, Hörschäden, Leber- und Milzvergrößerungen und Blutgerinnungsstörungen verursachen. Der Bluttest stellt fest, ob die Schwangere CMV-Antikörper besitzt. Ist das nicht der Fall, wird wie bei Toxoplasmose und Ringelröteln zu besonderen Vorsichtsmaßnahmen geraten, um eine Infektion zu vermeiden. Findet eine CMV-Infektion während der Schwangerschaft statt, können passende Immunglobulinen die Schwere der Schäden nach Möglichkeit eingrenzen. Ein infiziertes Neugeborenes kann direkt nach der Geburt mit einem Anti-Virus-Mittel behandelt werden; während der Schwangerschaft dürfen diese Medikamente nicht gegeben werden.
Paar schaut sich ein Ultraschallbild an, das sie im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung erhalten haben.

Ultraschallbilder sind nicht nur wertvoll für die Diagnostik, sie bleiben auch im Besitz der Frau als Erinnerung an die Schwangerschaft. © nensuria, iStock

Ultraschalluntersuchungen im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen

Die erste Ultraschalluntersuchung findet oft bereits im Rahmen der Erstuntersuchung statt: Ab der 5. oder 6. Schwangerschaftswoche ist eine Fruchtblase zu erkennen, ab der 7. oder 8. Schwangerschaftswoche kann man Herztöne hören. Diese Untersuchungen finden aber gewissermaßen außer der Reihe statt. Im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge sind drei Ultraschall-Untersuchungen, sogenannte Screenings, fest eingeplant:

  • 1. Ultraschalluntersuchung, 9.12. SSW: Die Untersuchung wird vaginal durchgeführt. Dabei misst der Arzt den Durchmesser der Fruchthöhle, die Länge des Babys (Scheitel-Steiß-Länge) und den Kopfdurchmesser. Alle Daten zusammengenommen ergeben für den Arzt einen recht exakten Stand der Schwangerschaft – und damit auch den wahrscheinlichen Geburtstermin. Beim ersten Ultraschall ist außerdem zu sehen, ob sich der Fötus richtig eingenistet hat und ob es sich um eine Mehrlingsschwangerschaft handelt.
  • 2. Ultraschalluntersuchung, 19.22. Schwangerschaftswoche: Die Schwangere hat die Wahl zwischen einer Basis-Ultraschalluntersuchung oder einer erweiterten Ultraschalluntersuchung – beide werden von den Krankenkassen übernommen. Bei der Basis-Untersuchung geht es um die körperliche Entwicklung des Ungeborenen allgemein. Der Arzt bestimmt unter anderem die Größe des Kindes, schaut sich Fruchtwassermenge und Plazenta an. Zu diesem Zeitpunkt lässt sich oft auch das Geschlecht des Babys erkennen – wenn Eltern das wissen möchten. Bei der erweiterten Untersuchung, der Feindiagnostik, werden darüber hinaus verschiedene Körperteile genauer betrachtet – darunter Kopf, Hirnkammern, Rücken und der Brustkorb mit dem Herz –, um mögliche Fehlbildungen oder Probleme zu erkennen.
  • 3. Ultraschall-Untersuchung, 29.32. SSW: Auch diese Untersuchung dient dazu, die allgemeine Entwicklung des Babys zu verfolgen, sein Wachstum und mögliche Mangelzustände zu erkennen. Da die Geburt näherrückt, richtet der Arzt ein besonderes Augenmerk auf die Lage des Kindes, seine Größe und sein voraussichtliches Gewicht, die Fruchtwassermenge sowie Lage, Funktion und Struktur der Plazenta.

Wenn sich aus den Ultraschall-Untersuchungen Fragestellungen ergeben, die weitere Ultraschall- oder andere Untersuchungen notwendig machen, werden diese ebenfalls von den Krankenkassen bezahlt.

Pränataldiagnostik: Was ist das und welche Methoden gibt es?

Zur Pränataldiagnostik gehören verschiedene Methoden, mit denen sich vor der Geburt (also „pränatal“) gezielt Wahrscheinlichkeiten für bestimmte Erbkrankheiten bestimmen oder diese Krankheiten nachweisen lassen. Wie bei allen anderen Untersuchungen in der Schwangerschaft gilt bei diesen Methoden besonders: Das Screening ist ein Angebot, keine Verpflichtung. Werdende Eltern haben auch das „Recht auf Nichtwissen“. Frauenärzte, aber auch Schwangerschaftsberatungsstellen helfen bei der Entscheidungsfindung und beraten auch bei schwierigen Befunden.

Dieses sind die wichtigsten Methoden der Pränataldiagnostik:

  • Ersttrimester-Screening, 11.14. SSW:
    Bei Ersttrimester-Screening werden bestimmte mütterliche Blutwerte untersucht und die Nackenfalte des Kindes vermessen. Damit die Messwerte verlässlich sind, muss diese Untersuchung zwingend zwischen der 11. und vor Abschluss der 14. Schwangerschaftswoche vorgenommen werden. Aus dem Ergebnis können Ärzte errechnen, wie wahrscheinlich eine Trisomie 13, 18 und 21 (das sogenannte Down-Syndrom) ist. Auch einige Herzerkrankungen gehen mit einer verbreiterten Nackenfalte einher. Das Ersttrimesterscreening selbst ist für Mutter und Baby risikolos. Nach einem auffälligen Befund folgen in der Regel weitere Untersuchungsmethoden, meist als Amniozentese (s. u.). Das Ersttrimesterscreening ist keine Leistung nach den Mutterschaftsrichtlinien. Oft übernehmen Krankenkassen aber einen Teil der Kosten der Nackenfaltenmessung.
  • Praenatest®, Panorama® oder Harmony-Test® (ab 12. SSW)
    Verschiedene Hersteller bieten Bluttests an, bei denen das Blut der Schwangeren auf verschiedene genetische Veränderungen wie Trisomie 13, 18 und 21 untersucht wird. Sie lassen sich bereits in der 12. Schwangerschaftswoche durchführen. Infrage kommen sie meist dann, wenn die Ultraschalluntersuchung oder das Erstsemesterscreening Auffälligkeiten ergeben haben und man eine Chorionzottenbiopsie bzw. Amniozentese (s. u.) vermeiden möchte. Eine hundertprozentige Gewissheit bieten auch diese Tests nicht. Die Kosten liegen ungefähr zwischen 500 und 800 Euro und werden von gesetzlichen Krankenkassen in der Regel übernommen.
  • Chorionzottenbiopsie, 11.13. SSW:
    Bei dieser Untersuchung werden Zellen (Chorionzotten) aus der Plazenta entnommen. Dazu wird die Bauchdecke mit einer dünnen Nadel punktiert und Gewebe aus der Plazenta entnommen. Da die Zellen des Plazentagewebes das gleiche Erbgut wie der Fötus haben, lassen sich sehr zuverlässig Aussagen über genetische Veränderungen treffen. Dazu zählen neben Trisomien auch Muskel- und Stoffwechselkrankheiten wie Mukoviszidose, Muskuläre Dystrophie oder Chorea Huntington. Ergebnisse liegen in der Regel nach einigen Tagen vor. Die Chorionzottenbiopsie wird nur von spezialisierten Zentren angeboten. Damit die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden, muss die Frau über 35 Jahre alt sein, oder der Arzt eine medizinische Notwendigkeit festgestellt haben.
  • Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese), 16 .17. SSW:
    Auch bei dieser Untersuchung werden durch die punktierte Bauchdecke Zellen entnommen – in diesem Fall Zellen des Fötus, die im Fruchtwasser schwimmen. Die Zellen werden im Labor vermehrt, was etwa zwei Wochen dauert, und die Chromosomen dann auf Auffälligkeiten untersucht. Bei Frauen über 35 Jahren übernehmen Krankenkassen die Kosten für die Fruchtwasseruntersuchung.

Übersicht Vorsorgeuntersuchungen

Wann welche Untersuchungen und welches Screening anstehen, haben wir in einem glückskind-Download-PDF noch einmal zusammengefasst.

Vorsorgeuntersuchung bei Risikoschwangerschaft

Häufig begegnet Schwangeren der Begriff “Risikoschwangerschaft” - vor allem, wenn die werdende Mutter über 35 Jahre alt ist, was heutzutage nicht selten ist. Dabei sollten Frauen verstehen, dass das so alarmierend klingende Wort “Risikoschwangerschaft” nicht unbedingt bedeutet, dass sich das Risiko für Komplikationen während der Schwangerschaft und Geburt zwingend erhöht. Für Ärzte bedeutet die Einordnung zunächst, dass Frauen noch mehr Anspruch auf Leistungen - Vorsorgeuntersuchungen und Screenings - haben als andere. Vor allem sind viele kostenpflichtige Untersuchungen für “Risikoschwangere” kostenfrei und werden von der Krankenkasse übernommen.

Welche Schwangerschaft gilt als “Risikoschwangerschaft”?

Eine Reihe von schwangeren Frauen wird zur Gruppe der Risikoschwangeren gezählt. Allgemeine Voraussetzung hierfür ist sind:

  • Erste Geburt erfolgt nach Erreichen des 35. Lebensjahres
  • Erste Geburt erfolgte bereits vor dem 18. Lebensjahr
  • Mutter ist zum Zeitpunkt der Geburt über 40 Jahre alt
  • Der errechnete Geburtstermin ist überschritten

Die Umstände früherer Schwangerschaften und Geburten können ebenfalls dazu führen, dass eine Schwangerschaft zur Risikoschwangerschaft erklärt wird, beispielsweise bei:

  • Schwangerschaft nach Kinderwunschbehandlung oder nach Fehlgeburten und Schwangerschaftsabbrüchen - je nach Zustand der Mutter
  • bereits erlittene Frühgeburt oder die Geburt eines stark geschädigten Kindes
  • Geburt eines übergewichtigen Kindes (Geburtsgewicht über 4000 Gramm)
  • Geburt eines untergewichtigen Kindes (Geburtsgewicht unter 2500 Gramm)
  • frühere Mehrlingsschwangerschaft
  • Komplikationen während früherer Geburten
  • Mutter hat bereits 3 Kinder oder mehr geboren

Wenn folgende Krankheiten oder Komplikationen bei der Mutter diagnostiziert sind, gilt sie ebenfalls als Risikoschwangere:

  • schwere Allgemeinerkrankung
  • Diabetes mellitus
  • Nierenbeckenentzündung (Pyelonephritis)
  • Operation der Gebärmutter - je nach Zustand der Mutter
  • Anämie
  • Uterine Blutung
  • Blutgruppeninkompatibilität mit dem Baby
  • Pathologische Kindslage im Uterus

Zusätzliche Vorsorgeuntersuchung bei “Risikoschwangerschaft”

Mit Hilfe der zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen wird das Netz der Überwachung von werdender Mutter und Kind noch engmaschiger, wenn die Schwangerschaft als eine “Risikoschwangerschaft” eingestuft wird. So kann beispielsweise bis zur 32. Schwangerschaftswoche vereinbart werden, dass die Vorsorgeuntersuchung häufiger als nur alle vier Wochen erfolgt oder ab der 33. Schwangerschaftswoche sogar häufiger als alle zwei Wochen. Zudem kann der behandelnde Arzt mehr Ultraschalluntersuchungen anordnen und je nach Befund verstärkt Organ-Ultraschall-Untersuchungen empfehlen.

Die Krankenkasse übernimmt zudem die Kosten für eine Chorionzottenbiopsie (siehe oben), wenn der Frauenarzt diese anordnet. Die Fruchtwasseruntersuchung, die daraufhin erfolgen kann, muss ebenfalls von der Krankenkasse bezahlt werden. Bei der Nackenfaltenmessung (siehe oben) ergibt sich je nach Krankenkasse ein unterschiedliches Bild: Einige Kassen übernehmen diese Form der Vorsorgeuntersuchung; einige beteiligen sich an den Kosten und manche Kassen lassen ihre Versicherten für die Kosten aufkommen. Frage also unbedingt bei Deiner Krankenkasse nach.

Vorsorge zur Feststellung von Erkrankungen und Erkrankungs-Risiko und Messung und Kontrolle der Entwicklung des Babys - kurz zusammengefasst

Schwangere haben gesetzlichen Anspruch auf 10 bis 12 Vorsorgeuntersuchungen mit mindestens drei Ultraschalluntersuchungen sowie ver­schiedenen Bluttests. Die Untersuchungen dienen dazu, mögliche Komplikationen wie bakterielle Infektionen, Eisenmangel oder einen Schwangerschaftsdiabetes frühzeitig aufzuspüren und rechtzeitig zu behandeln. Durch Ultraschall wird unter anderem Größe und Lage des Kindes sichtbar gemacht. Ab der 30. SSW macht das CTG die kindlichen Herztöne hörbar.

Die Vorsorgeuntersuchungen erfolgen nach einer bestimmten Reihenfolge und dienen zur Bestimmung und Kontrolle der Gesundheit von Mutter und Kind. Je nach Befund erfolgt eine vorab festgelegte Messung bei der Frau, wie die Bestimmung von Blutwerten, Gewichtszunahme, eventuell auftretenden Infektionen und Erkrankungen und der Entwicklung der Gebärmutter, insbesondere der Plazenta. Andere Kontrollen sind auf den Embryo bzw. das Baby selbst gerichtet. Sie erfolgen zur Feststellung der Entwicklung und zur Kontrolle auf Fehlbildungen, Behinderungen und Erkrankungen. Das Blut des Babys wird nicht direkt kontrolliert, jedoch eventuell Bestandteile im Fruchtwasser und der Plazenta, die Rückschlüsse auf das Kind zulassen.

Hast Du Fragen zur Vorsorge während der Schwangerschaft? Suche zur Beratung Deinen Frauenarzt oder eine Hebammenpraxis auf. Das Fachpersonal kann Dich darüber informieren, welche kostenfreien Untersuchungen erfolgen sollen und welche kostenpflichtige Messung eventuell von den Krankenkassen übernommen wird, wenn Arzt oder Hebamme es auf Grund von erhobenen Befunden empfehlen.

Dein glückskind-Team